Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe

Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden
Nicht selten sind Handwerker auch außerhalb ihrer Werkstätten tätig. Beim Arbeiten in oder an fremden Gebäuden kann es ebenso einem Mann vom Fach passieren, dass das fremde Eigentum, aus welchen Gründen auch immer, Schaden nimmt.
So kann der Fliesenleger, beispielsweise, beim Austauschen der Toilette versehentlich die Fliesen zerkratzen. Hierbei handelt es sich dann um sogenannte Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden. Diese sollten demnach in einer Betriebshaftpflicht enthalten sein, denn es gibt durchaus Versicherungen, die diese Leistung ausschließen.
Nachbesserungsbegleitschäden
Des Weiteren sollten Handwerker in der Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe ebenfalls darauf achten, dass die Betriebshaftpflicht sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden enthält. Lediglich einzelne Versicherungen bringen diese Leistung mit.
Beispiel:
Ein Handwerker dichtet Wasserrohre nur unzureichend ab. Als dieser Fehler aufkommt, ist das gesamte Badezimmer bereits vollständig wieder neu verfliest. Ein Wasserschaden ist zwar noch nicht aufgetreten, kann aber jederzeit passieren. Handwerker, die jetzt eine Betriebshaftpflicht mit Nachbesserungsbegleitschäden besitzen, können jetzt den Fehler korrigieren, bevor es zum Wasserschaden kommt, denn die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten.
Schlüsselverlust
Es kommt häufig vor, dass Handwerker einen Schlüssel vom fremden Eigentum erhalten. So kann es sich hier, zum Beispiel, um einen Haustürschlüssel oder gar um einen Zentralschlüssel einer Baustelle handeln. Werden diese Schlüssel dann verloren, ist im schlimmsten Fall die komplette Schließanlage auszutauschen. Ohne einen passenden Versicherungsschutz kann dies unsagbar kostspielig werden, weshalb eine Betriebshaftpflicht auch den Schlüsselverlust beinhalten sollte.
Schäden, welche durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen verursacht wurden
Führen Handwerker ihre Arbeiten auch mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus, sind auch diese von der Betriebshaftpflicht abzudecken. Kommt es demnach auf einer Baustelle zu einem Schaden, weil der Handwerker die Maschine falsch bedient hat, übernimmt die Betriebshaftpflicht die anfallenden Kosten.
Entlade-, wie Beladeschäden
Der Handwerker stolpert und beschädigt dabei versehentlich das fremde Ladegut. Ohne eine passende Versicherung muss dieser jetzt selbst für die Kosten der Schäden aufkommen. Demnach gilt es darauf zu achten, dass auch Schäden von Dritten von der Versicherung eingeschlossen sind. Handelt es sich hingegen um das eigene Ladegut ist der entstandene Schaden in der Regel von der Transportversicherung gedeckt.
Welche bedeutenden Leistungseinschlüsse sollten noch in der Betriebshaftpflicht zu finden sein:
- Gewerbliche Allmählichkeitsschäden
Hierbei handelt es sich um Schäden, die über eine längere Zeitspanne hinweg entstehen.
- Subunternehmen-Risiko
Hier ist die Rede von Handwerksbetrieben, die als Subunternehmer tätig sind.
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Ist eine Betriebshaftpflicht für Handwerker Pflicht?
Laut des Versicherungsrechts sollten Handwerksbetriebe sich verpflichtet fühlen, sich gegen die finanziellen Schäden, wie Personen-, Vermögens-, sowie Sachschäden zu versichern. Gerade Personenschäden können unsagbar kostspielig werden und müssen ohne den nötigen Versicherungsschutz dann aus eigener Tasche bezahlt werden. Nicht selten führt dies dann zu Ende eines Betriebes.
Fazit: Auch in einer Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe gilt es stets vorab darauf zu achten, dass bestimmte Leistungen enthalten sind. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung dann sämtliche Kosten, ohne dass es zu Problemen kommt. Vor allem die sogenannten Nachbesserungsbegleitschäden sind in vielen Policen nicht zu finden. Durchaus kann dieser Leistungseinschluss aber bedeutend sein. Gleiches gilt ebenfalls für die anderen oben genannten Versicherungsleistungen einer Betriebshaftpflicht.
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