Putzhilfe gesucht? – darauf gilt es zu achten

Putzhilfe gesucht? – darauf gilt es zu achten
Putzhilfe gesucht? – darauf gilt es zu achten
Das Putzen der eigenen 4 Wände oder des eigenen Büros empfinden viele Menschen als lästige Arbeit, die allzu gerne vernachlässigt wird. Mitunter fehlt neben Beruf, Hobbys und familiären Verpflichtungen auch schlichtweg die Zeit, regelmäßig zu putzen und ein gepflegtes Ambiente mit Wohlfühlfaktor zu erhalten.

Viele Menschen entscheiden sich daher dafür, sich Unterstützung von einer Reinigungskraft zu holen. Das hat zwar seinen Preis, ist aber dennoch kein Luxus, den sich nur wenige leisten können. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Suche und Beschäftigung einer geeigneten Haushaltshilfe achten sollten.

Qualifikation, Sympathie und Vertrauen

Putzen kann jeder? Das stimmt einerseits, andererseits gibt es doch erhebliche Qualitätsunterschiede und auch die persönliche Sympathie muss zueinander passen. Vor allem dann, wenn Sie jemanden Ihren Privathaushalt reinigen lassen, sind Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung wichtig. Nicht umsonst heißt es, dass sich jeder glücklich schätzen kann, der eine wirklich gute Putzhilfe gefunden hat. Denn nicht selten kommt es zu Unzufriedenheiten, etwa wenn die Sauberkeit nicht die Vorstellungen erfüllt oder sich die Putzhilfe als unzuverlässig herausstellt.

Achten Sie also zuerst auf die Qualifikation der Putzkraft – wie lange ist sie schon im Beruf, wo hat sie vorher gearbeitet und ist sie zu einem Probearbeiten bereit? Geht sie auf Ihre Vorstellungen ein und besteht bei einem ersten Kennenlernen Sympathie?

Bedeutend einfacher, als selbst eine Annonce zu schalten oder beispielsweise einen Aushang am schwarzen Brett des nächsten Supermarktes zu machen, ist es, online über einen professionellen Anbieter Haushaltsreinigungsdienste zu buchen. So können Sie beispielsweise schnell eine Putzfrau in Berlin finden und mit wenigen Klicks auswählen, was genau zu reinigen ist, wann und wie oft. Wollen Sie zum Beispiel nur die Böden saugen und wischen lassen, sollen auch Schränke gereinigt werden, Fenster geputzt werden oder auch Ihre Wäsche gebügelt werden? – all das kann individuell so vereinbart werden, wie Sie es benötigen.

Anstellungsverhältnis rechtssicher vereinbaren

Schwarzarbeit ist in dieser Branche noch immer weit verbreitet. Dass dies rechtlich nicht zulässig ist, ist ebenso deutlich. Es drohen empfindliche Strafen – auch für Sie als Auftraggeber.

Eine legale Beschäftigung ist jedoch unkompliziert möglich und auch nicht deutlich teurer. Es empfiehlt sich daher, zum Beispiel ein Minijob-Arbeitsverhältnis abzuschließen. Beauftragen Sie eine selbständige Haushaltshilfe, zahlen Sie diese auf Rechnung.

Alternativ können Sie Ihre Putzhilfe – wie bereits erwähnt – über einen gewerblichen Anbieter für Haushaltsreinigungsdienste beauftragen. Alles Vertragliche läuft dann rechtssicher über den Anbieter.

Details vereinbaren für beiderseitige Sicherheit

Werden eigene Reinigungsmittel mitgebracht und sind diese im Arbeitslohn bereits enthalten oder arbeitet die Putzhilfe mit den Reinigungsmitteln, die Sie im Haushalt haben?
Bekommt die Putzhilfe einen eigenen Wohnungsschlüssel bzw. darf sie alleine im Haushalt sein und arbeiten, zum Beispiel wenn Sie sie am Morgen hereinlassen und dann das Haus verlassen? Schließt die Putzhilfe die Tür nach getaner Arbeit hinter sich ab oder zieht sie einfach die Tür ins Schloss? Darf Sie die Wohnungstür öffnen, um z.B. Pakete und Post entgegenzunehmen? Darf die Putzhilfe in der Wohnung rauchen, sind bestimmte Räume tabu und ist es ihr oder ihm gestattet, sich zum Beispiel Getränke aus dem Kühlschrank zu nehmen? – Fragen über Fragen.

Verzichten Sie nicht darauf, vorab einige solcher Grundsätze zu besprechen. Diese klingen auf den ersten Blick banal, doch führen nicht selten zu Frust und Streit, die vermeidbar gewesen wären. Denn während es für die einen Arbeitgeber völlig selbstverständlich ist, dass ihre Putzkraft sich zwischendurch in ihrer Küche mit etwas zu trinken oder einem Snack bedienen darf, empfinden andere es als nicht angebracht. Beides ist in Ordnung, sollte jedoch geklärt worden sein, damit beide Seiten wissen, welches Verhalten voneinander erwartet wird.

4.7/5 - (19 votes)

⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓


Schaltfläche "Zurück zum Anfang"