Was tun, wenn die Regenrinne verstopft ist?
Eine verstopfte Regenrinne verursacht schnell Feuchtigkeitsschäden am Haus
Sofern das Wasser nur tropfenweise durch das Fallrohr gelangt oder die Regenrinne überläuft, dann ist eine Verstopfung vorhanden. In der Regel ist dann Laub in das Fallrohr oder in die Regenrinne gelangt. Es ist wichtig jetzt schnell zu handeln. Denn eine verstopfte Dachrinne staut Wasser an und verursacht Schäden an der Fassade. Daher sollte man auch unbedingt ein Laubsieb auf der Dachrinne anbringen, damit es erst gar nicht zu solchen Vorfällen kommt. Bevor man das aber macht, muss zunächst die verstopfte Regenrinne gereinigt werden.
In einem ersten Schritt schaut man nach, welcher Teil der Regenrinne überhaupt verstopft ist. In der Regel reicht es raus die Dachrinne zu reinigen, um die Funktionsfähigkeit der Dachrinne wieder komplett herzustellen. Wenn das aber nicht ausreicht, dann ist sehr offensichtlich Laub in das Fallrohr gelangt. Dadurch kann das Wasser auch nicht mehr abfließen und es kommt zu einem Stau. Insofern empfehlen sich dann auch folgende Vorgehensweisen:
Wenn die Regenrinne verstopft ist, dann muss man einen Hochdruckreiniger verwenden.
Dieser besitzt einen speziellen Aufsatz, um den Schmutz direkt aus dem Rohr zu entfernen. In der Regel ist es mit einem Hochdruckreiniger ein leichtes Spiel die Regenrinne wieder einsatzbereit zu machen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin eine spezielle Rohrspirale zu verwenden, die man auch für die Entfernung von Verschmutzungen im Abfluss verwendet.
Die Rohrspirale kostet ein bisschen mehr, und eignet sich für die Säuberung von Fallrohren. In der Regel besitzt jeder Dachdecker ein solches Werkzeug und kann die Reinigung wenn die Regenrinne verstopft sehr schnell und effektiv durchführen. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht für jedes Material geeignet. Beispielsweise bekommen Regenrinne und Fallrohre aus Zink sehr schnell Kratzer, wenn man diese Reinigungsmethode nutzt.
Bei Kunststoffrinnen arbeitet man sehr häufig mit Dachrinnenschaufeln. Auf diese Weise kann das Laub manuell aufgenommen und entfernt werden. Diese Vorgehensweise ist sehr einfach und unkompliziert.
Sofern diese Vorgehensweisen nicht die gewünschten Resultate liefern sollten, dann ist eine Komplettreinigung erforderlich. Diese macht man, wenn die Dachrinne wirklich stark verstopft ist, und keine anderen Reinigungsmaßnahmen mehr helfen. Um eine Komplettreinigung durchzuführen, muss man alle Teile des Entwässerungssystems zerlegen und anschließend einzeln reinigen.
Praxistipp: Was genau ist eine Rohrreinigungsspirale?
Wie Verschutzung der Regenrinne vermeiden
Damit es aber erst gar nicht zu einer Verstopfung der Dachrinne oder des Fallrohres kommt, sollte man ein Netz, ein Drahtgitter oder eine Bürste verwenden. Das Laub wird dann nicht mehr in die Dachrinne eindringen und das Wasser kann ungestört abfließen.
Beim Säubern der Regenrinne sollte man aber auch darauf achten, dass die Säuberung gesetzlich vorgeschrieben ist. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass keine Überflutungsgefahr besteht. Eine Regenrinne, die verstopft ist, verursacht Schäden an der Fassade. Im Extremfall kann es sogar zu einer Überschwemmung von Wohnhäusern kommen.
Sicherheit geht vor – auch wenn die Regenrinne verstopft ist
Wenn es also zu einer Dachrinnen Verstopfung gekommen ist, sollte man zunächst eine Leiter aufstellen und diese auch gut befestigen, damit man nicht runterfällt. Die Rutschgefahr sollte natürlich so gut wie möglich reduziert werden. Nasse Hände und Schuhe sind zu vermeiden. Hat man die Sicherheitsvorkehrungen getroffen, so kann man anfangen den Schmutz eigenhändig zu entfernen. Wenn das Wasser wieder fließt, dann sollte man ein Gitter auf der Dachrinne montieren, damit man die Säuberung nicht mehr eigenhändig durchführen muss. Auf diese Weise kann man sich viel Arbeit und Zeit sparen.
Regenfallrohr ist dicht wer zahlt >>Mieter oder Vermieter
Wenn das Regenfallrohr verstopft ist, dann wird man sich mit der Frage beschäftigen ob der Mieter oder der Vermieter zahlt. Im Folgenden sind die einzelnen Fälle besser dargestellt:
Wann muss der Vermieter bezahlen, wenn die Dachrinne überläuft
In der Regel ist ein Mieter nicht für den Zustand der Regenrinne verantwortlich. Sofern der Vermieter diesen Punkt nicht ausdrücklich in einem Mietvertrag unter den Betriebskosten aufführt, dann muss der Mieter die Kosten für eine Reinigung auch nicht tragen. Und sollte es auch zu einem Schaden kommen, der durch eine überlaufende Dachrinne verursacht wird, dann muss der Vermieter ebenfalls die Sanierungskosten tragen.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Kontrolle und Reinigung einer Dachrinne verantwortlich. Allerdings ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet dies in regelmäßigen Abständen zu tun. Eine Ausnahme ist aber, wenn eine signifikante Verschmutzung bestehen kann. Wenn beispielsweise viele Laubbäume am Haus stehen, so muss auch eine regelmäßige Kontrolle ausgeführt werden.
Sofern dies nicht der Fall ist, und es trotzdem zu einer Verstopfung der Dachrinne kommt mit anschließendem Wasserschaden, so hat ein Mieter nicht immer das Anrecht Schadensersatz von seinem Vermieter zu fordern. Abhängig von den Umständen kann es auch passieren, dass der Mieter den Schaden selber übernehmen muss. Das hängt natürlich auch von den Klauseln im Mietvertrag ab. Eine regelmäßige Kontrolle ist also nur erforderlich, wenn viele Bäume in der Nähe sind, wo auch wirklich viel Laub in die Dachrinne reinfällt.
Muss der Mieter für die Reinigung der Regenrinne bezahlen
Mieter müssen darauf achten, dass die Regenrinne nicht verstopft ist. Dies gilt aber nicht im Herbst. Wegen starken Laubfall ist der Vermieter dazu verpflichtet die Regenrinne zu überprüfen und unter Umständen auch zu säubern.
Die ordnungsgemäße Entwässerung des Daches gehört zu der geschuldeten Soll-Beschaffenheit eines Vermieters. Der Vermieter hat aber dazu keine Pflicht die Kontrollen regelmäßig durchzuführen. Anders ist es aber, wenn eine drohende Verstopfung vorliegt oder wenn mit vielen Laubverstopfungen zu rechnen ist.
In der Regel ist es also der Vermieter, der für die Reinigung aufkommen muss. Es kann aber auch passieren, dass der Hauseigentümer die Reinigung nicht selber durchführen will. In diesem Fall muss der Mieter einen Reinigungsdienst anrufen. Die Kosten dafür sind dann nur auf die Miete umlagefähig und werden in den Nebenkosten aufgelistet, sofern dies auch ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
Kosten für Dachrinnenreinigung sind nicht immer umlagefähig
Die Kosten für die Dachrinnenreinigung können also sonstige Betriebskosten sin, sofern dies im Vertrag auch so aufgeführt wurde. Die Betriebskosten sind dann vom Mieter zu zahlen. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass die Dachrinnenreinigung unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt werden muss. Der Mieter muss laut dem Bundesgerichtshof genau wissen welche Kosten er zahlen muss. Sofern nur die sonstigen Betriebskosten in einem Mietvertrag aufgeführt werden, so muss der Mieter die Kosten für die Dachrinnenreinigung auch nicht übernehmen.
Die Kosten einer Dachrinnenreinigung sind aber nur umlagefähig, wenn dies auch so im Mietvertrag vereinbart wurde, oder eine stillschweigende Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zustande gekommen ist. Dies kann zum Beispiel sein, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht oder jahrelange Zahlungen zustande gekommen sind. Die Kosten für eine Reinigung der Dachrinne können in diesem Fall als sonstige Betriebskosten nach Paragraph 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden. Sie können aber nur umgelegt werden, wenn dies mit dem Mieter vereinbart wurde.
Die Kosten sind auch nicht umlagefähig, wenn die Reinigung der Dachrinne vom Vermieter nur als einmalige Maßnahme durchgeführt wird.
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