Warum professioneller Rechtsbeistand in Arbeitsrechtsfragen für Handwerker wichtig ist

Warum professioneller Rechtsbeistand in Arbeitsrechtsfragen für Handwerker wichtig ist
Warum professioneller Rechtsbeistand in Arbeitsrechtsfragen für Handwerker wichtig ist
Bei den meisten professionellen Handwerkern nimmt ihr Job einen wichtigen Platz im Leben ein. Oft ist er eher Berufung statt nur Beruf. Sowohl für selbstständige als auch für angestellte Handwerker kann der Job aber auch „Schattenseiten“ haben: rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden oder arbeitsrechtliche Fragen, über die mit Angestellten Uneinigkeit herrscht. In diesen Fällen ist der Rechtsbeistand in Arbeitsrechtsfragen für Handwerker insbesondere in arbeitsrechtlichen Fragen wichtig.

Rechtsfragen betreffen besonders oft auch Handwerker

Wer sich als Handwerker selbstständig macht oder als Angestellter in einem Betrieb arbeitet, macht oft seine Leidenschaft zum Beruf. Ganz gleich, ob es darum geht, Fliesen auf Holz zu legen oder Fenster einbruchsicher nachzurüsten – die meisten Handwerker sind stets mit Leidenschaft bei der Sache. Rechtsfragen und Arbeitsrecht spielen dabei – scheinbar – eine untergeordnete Rolle. Insgesamt scheinen rechtliche Belange nämlich nur dann interessant, wenn ein Kunde einmal seine Rechnung nicht bezahlen möchte.

Allerdings besteht diese Distanz zwischen Recht und Handwerk lediglich scheinbar. Schließlich spielen Arbeits- und Vertragsrecht selbstverständlich auch in den Handwerksbereich hinein. Genau deshalb ist professioneller Rechtsbeistand in Arbeitsrechtsfragen gerade für Handwerker besonders wichtig. Doch was ist Arbeitsrecht eigentlich genau und mit welchen Fragestellungen werden Handwerksbetriebe besonders oft konfrontiert?

Was ist Arbeitsrecht überhaupt?

Unter dem Begriff des Arbeitsrechts wird ein Teil des Zivilrechts verstanden, der die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Außerdem befasst sich das Arbeitsrecht mit der Beziehung von Arbeitgebern und etwa Gewerkschaften. Bereits hieraus ergibt sich, dass arbeitsrechtliche Angelegenheiten ebenfalls für Handwerker durchaus relevant sind. Das gilt zum einen dann, wenn sie als selbstständiger Handwerker Mitarbeiter beschäftigen. Zum anderen aber in den Fällen, in denen ein Handwerker als Arbeitnehmer in einen Betrieb beschäftigt ist.

Welche Aufgaben hat das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist – wie schon gesehen – ein besonderer Teil der Zivilrechtsordnung. Es hat sich als eigenständiger Teil der Rechtsordnung herausgebildet, weil es eine besonders wichtige Schutzfunktion hat: So soll das Arbeitsrecht nämlich den Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber schützen. Grund dafür ist der Umstand, dass der Arbeitgeber sich gegenüber dem Arbeitnehmer typischerweise in einer überlegenen Rolle befindet:

• Üblicherweise sind angestellte Handwerker stärker auf das Beschäftigungsverhältnis angewiesen als ihre Arbeitgeber auf einen bestimmten Mitarbeiter. Ist der Arbeitnehmer jedoch auf seinen Job dringend angewiesen, könnte der Arbeitgeber dies zu seinen Gunsten nutzen. Beispielsweise könnte er die Arbeitsvertragsbedingungen so gestalten, dass sie primär ihm selbst nutzen.

• Außerdem muss sich der angestellte Handwerker in einem Betrieb an die Vorgaben seines Arbeitgebers halten. Auch wenn er einmal nicht einverstanden ist, muss er den Vorgaben folgen. Dementsprechend hat der Arbeitgeber neben der Vertragsgestaltung auch die genaue Gestaltung des Arbeitsverhältnisses in der Hand.

Aufgrund dieser stärkeren Position des Rechtsbeistand in Arbeitsrechtsfragen für Handwerker, hat er insbesondere die Aufgabe, die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen. Gleichzeitig erkennt es auch die Rechte und Interessen des Arbeitgebers an. Insbesondere dient das Arbeitsrecht daher dazu, die beidseitigen Interessen in Einklang zu bringen.

Arbeitsvertrag, Abmahnung und Co. – viele Rechtsthemen sind für Handwerker relevant.

Rechtsfragen, die für Handwerker relevant sind

Für Handwerker sind nicht allein Fragen rund um den Werkvertrag und die Beziehung zu einzelnen Auftraggebern relevant. So gibt es viele weitere Rechtsfragen, mit denen angestellte Handwerker und ihre Arbeitgeber oft in Berührung kommen. Häufig drehen sich diese Fragen rund um den Arbeitsvertrag, das Verhalten am Arbeitsplatz, Abmahnungen und Kündigungen.

Lesetipp: Fliesen auf Holz richtig verlegen

Fragen rund um den Arbeitsvertrag

Bevor ein in einem Handwerkerbetrieb angestellter Handwerker überhaupt mit seiner Arbeit beginnen kann, muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. In der Praxis wird dazu meist ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen. Doch was ist, wenn die Anstellung „spontan“ erfolgt und der Vertrag nicht schriftlich vorliegt?

Prinzipiell ist es nicht notwendig, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst wird. Stattdessen genügt eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch durch die mündliche Vereinbarung hat der Angestellte einen Anspruch auf Auszahlung des Arbeitsentgelts. Allerdings gilt: Kommt es zu Streitigkeiten, sind die gegenseitigen Verpflichtungen mit einem schriftlichen Vertrag leichter beweisbar.

Zwingend schriftlich abzuschließen sind hingegen befristete Arbeitsverträge. Befristungsvereinbarungen sind stets schriftlich festzuhalten. Andernfalls ist der Arbeitsvertrag als unbefristet anzusehen.

Das richtige Verhalten während der Arbeitszeit

Immer wieder kommt es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Unstimmigkeiten, wenn es um das richtige Verhalten während der Arbeitszeit geht. In Zeiten des Smartphones geht es dabei besonders oft um private E-Mails oder Neuigkeiten auf Facebook, Twitter und Co. Ist es dem angestellten Handwerker erlaubt, diese – auch auf dem eigenen Smartphone – während der Arbeit kurz zu kontrollieren?

Prinzipiell gilt hierzu Folgendes: Die private Nutzung des Internets ist während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Schließlich ist der angestellte Handwerker arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, zu arbeiten. Während der Arbeitszeit ist daher allein die dienstliche Smartphone-Nutzung gestattet. In den Pausen hingegen darf das eigene Smartphone selbstverständlich nach Belieben genutzt werden.

Abmahnung und Kündigung

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die Vorgaben zum Verhalten während der Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen. Das ist beispielsweise auch dann denkbar, wenn der Arbeitnehmer sein Smartphone während der Arbeitszeit für private Zwecke nutzt.

Üblicherweise wird der Chef aber mit dem Aussprechen einer Abmahnung „beginnen“. Die Abmahnung stellt quasi die Vorstufe der Kündigung dar und ist eine deutliche Warnung an den Arbeitnehmer. In der Regel muss außerdem jeder Kündigung eine Abmahnung vorangehen.

Inhaltlich dient die Abmahnung dazu, den Angestellten eindeutig auf ein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen. So wird ihm die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten zukünftig zu ändern und anzupassen. Gleichzeitig zeigt die Abmahnung aber auch an, dass weitere Verstöße nicht geduldet sind und bei weiterem Fehlverhalten eine Kündigung droht.

Zeigt sich später, dass eine Abmahnung nicht ausreicht, um den Angestellten zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, muss der Arbeitgeber kündigen. Handelt es sich um eine Kündigung wegen Fehlverhalten, ist von einer „verhaltensbedingte Kündigung“ die Rede. Darüber hinaus kann zwischen „personenbedingten Kündigungen“ (z. B. wegen längerer Krankheit) sowie „betriebsbedingten Kündigungen“ (z. B. wegen Arbeitgeberinsolvenz) unterschieden werden.

Alle diese Kündigungsarten gehören zu den „ordentlichen Kündigungen“. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss sich an bestimmte Fristen halten, wenn er eine solche Kündigung aussprechen will. Diesbezüglich kann es für ihn sinnvoll sein, sich von einem Arbeitsrechtsspezialisten beraten zu lassen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für alle anderen Themen rund ums Arbeitsrecht.

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