Balkonkraftwerk – Solarenergie für jeden Haushalt
Was ist ein Balkonkraftwerk?

Da ein Großteil der im Haushalt genutzten Geräte allerdings in diesem Leistungsbereich betrieben wird, kann ein Balkonkraftwerk die Stromrechnung tatsächlich effektiv reduzieren. In der Regel dient der im Balkonkraftwerk erzeugte Strom nur dem Eigenbedarf und wird nicht ins Stromnetz eingespeist. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich das Balkonkraftwerk also von der größeren Anlage auf dem Haus- oder Garagendach.
Ist ein Balkonkraftwerk erlaubt?
Um das Balkonkraftwerk ranken sich zahlreiche Mythen und Legenden. Eine besagt, dass derlei Anlagen nicht betrieben werden dürften. Das ist allerdings falsch: Mit der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE 0100-551-1) hat man eine Grundlage geschaffen, mit der PV-Anlagen in einen vorhandenen Endstromkreis eingebunden werden können.
Eine sogenannte Bagatellgrenze für fest installierte Solaranlagen gibt es in Deutschland allerdings nicht. Das bedeutet, dass diese durch eine ausgewiesene Fachkraft installiert oder die Installation durch eine solche überprüft werden muss. Außerdem muss die Nutzung eines Balkonkraftwerkes beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser darf den Betrieb eines Balkonkraftwerkes allerdings nicht untersagen – anders als beispielsweise ein Vermieter.
Wie groß muss der Wechselrichter sein?
Die Größe beziehungsweise Leistung des Wechselrichters ist abhängig von der Leistung der installierten Solarmodule. Die erforderlichen technischen Eigenschaften werden durch den zuständigen Netzbetreiber genannt. Dort bekommt man ein Formular zur vereinfachten Anmeldung eines Balkonkraftwerkes, auf dem die Anforderungen genannt werden. In vielen Fällen liegen diese bei 600 Watt. Dies ist auch die Obergrenze, wenn der im Balkonkraftwerk erzeugte Strom ins Hausstromnetz eingespeist werden soll.
Lesen Sie auch: Mit einem Aggregat für Notstrom machen Sie Ihr Haus autark
Was ist PV Generatorleistung?
Mit der PV-Generatorleistung ist die maximale Leistung jener PV-Module gemeint, die an einen PV-Wechselrichter angeschlossen sind. Diese kann in der Regel recht einfach errechnet werden oder ist bereits durch den Hersteller des Balkonkraftwerkes (beziehungsweise der privat genutzten Solaranlage) angegeben. Die Leistung muss bei Anmeldung des Kleinkraftwerkes stets korrekt angegeben werden. Auch etwaige Veränderungen sind beim zuständigen Stromversorger beziehungsweise Netzbetreiber zu melden.
⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓