Wohnungseinbruch: Schritte für das Verhalten im Ernstfall

Wohnungseinbruch: Schritte für das Verhalten im Ernstfall
Wohnungseinbruch: Schritte für das Verhalten im Ernstfall
Ein Wohnungseinbruch, egal, ob der Einbrecher mit oder ohne Beute verschwindet, ist mit einem Hausfriedensbruch und einem massiven Eindringen in die Privatsphäre des Opfers verbunden. Erfolgreich ist etwas mehr als die Hälfte der Einbrecher. Bei allen angezeigten Einbruchsfällen 2020 lag die Zahl der versuchten Einbrüche laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) bei 47 Prozent. Mechanische Sicherungen oder Alarmsysteme hinderten die Täter daran, in die Wohnung einzudringen. Lag die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 noch bei ca. 150.000, so waren es 2020 nur noch ca. 75.000. Das ist ein Beweis dafür, wie wichtig eine gute Prävention ist.

Kostenfreies E-Book mit Fakten und
Tipps

Noch mehr Fakten über Einbrüche und Diebstähle, aber auch viele hilfreiche Tipps für das Verhalten im Ernstfall bietet das kostenfreie E-Book „Schutz vor Einbruch und Diebstahl: Sicherheits-Guide für den Alltag“. Es informiert darüber, welche Sicherheitsmaßnahmen Haus- und Wohnungseigentümer treffen können, um zu Hause für mehr Sicherheit zu sorgen. Der Guide informiert auch über den Schutz vor Auto-, Fahrrad- und Taschendiebstahl.

Schritte für das Verhalten im Ernstfall

Der kostenfreie Ratgeber für Wohnungseinbruch informiert darüber, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Merken Sie, dass sich jemand Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung nähert, helfen Ihnen die folgende Schritte.

Nicht eingreifen, sondern Täter verschrecken und sich in Sicherheit bringen

Sind Sie zu Hause und merken Sie, dass sich jemand Zugang zum Gebäude verschafft hat, sollten Sie laut sein und auf sich aufmerksam machen. Schalten Sie das Licht an und machen Sie Krach. Versuchen Sie nicht, die Täter aufzuhalten oder anzugreifen. Bringen Sie sich in Sicherheit und verlassen Sie am besten das Haus. Es ist aber eher unwahrscheinlich, den Tätern zu begegnen, denn sie fliehen meistens, wenn sie bemerken, dass jemand im Haus ist. Sollten Sie nach Hause kommen und einen Einbruch bemerken, gehen Sie nicht ins Haus, sondern rufen Sie sofort die Polizei.

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Schnellstmöglich Polizei rufen

Rufen Sie unter der Notrufnummer 110 sofort die Polizei. Eine smarte Alarmanlage setzt sofort einen Notruf ab. Die Täter können sich noch im Haus oder in der Umgebung aufhalten, wenn die Einsatzkräfte eintreffen. Die Polizei sichert Spuren und gibt Verhaltensempfehlungen. Sie kann auch helfen, das Erlebte besser zu verarbeiten.

Nichts verändern, sondern auf Auffälligkeiten achten

Sind Sie Opfer eines Einbruchs geworden, sollten Sie nichts verändern, bis die Polizei eintrifft. Beobachten Sie die Umgebung und achten Sie auf auffällige Fahrzeuge, Personen, Geräusche und Stimmen. Informieren Sie die Polizei darüber.

Informieren Sie Ihre Bank

Haben Sie Ihre Kreditkarte oder EC-Karte nicht bei sich oder merken Sie, dass die Karten abhanden gekommen sind, informieren Sie möglichst schnell Ihre Bank. Lassen Sie die Karten zur Sicherheit sperren und wählen Sie dafür den Sperr-Notruf unter Nummer 116 116.

Legen Sie eine Wertgegenstandsliste bzw. Stehlgutliste an

Haben Sie einen Wohnungseinbruch bei der Polizei angezeigt, besteht Anspruch auf Leistungen der Hausratversicherung. Mit einer Wertgegenstandsliste oder Stehlgutliste erhöhen Sie die Chancen auf Entschädigung von der Versicherung. Eine Wertgegenstandsliste mit Fotos, Rechnungen, Kaufdatum, Kaufpreis, Geräte- und Individualnummer können Sie bereits vorsorglich anfertigen. Die Webseite des E-Books hält eine Vorlage zum Ausdrucken bereit. Im Ernstfall müssen Sie in der Liste nur die Gegenstände kennzeichnen, die gestohlen wurden.

Wichtige Kontaktdaten: Wo Opfer kostenlose Beratung bei Wohnungseinbruch erhalten

Das E-Book hält hilfreiche Kontaktdaten bereit, wo Opfer eine kostenlose Beratung erhalten. Dazu zählen der Weisse Ring, die Deutsche Opferhilfe und die Polizeiliche Kriminalprävention.

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