Asbestentsorgung – privat selber machen?

Asbestentsorgung selber als Privatmann durchführen

Schutzanzug für Asbest geeignet

9.2

GESAMTBEWERTUNG

9.2/10

Positiv

  • Der leichte, antistatische Schutzanzug
  • aus qualitativ hochwertigem mikroporös beschichtetem Material
  • Schutzanzug mit einem interessanten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Asbestentsorgung
  • Schutzanzug, Typ 5/6, Größe L, Weiss

Negativ

  • keine Bekannt

Was sollte man privat bei einer Asbestentsorgung beachten? Asbest ist gefährlich und schädlich für die Gesundheit. Dies hatten wir ja bereits mehrfach angesprochen. In diesem Abschnitt wollen wir uns ganz bewusst mit der Asbestentsorgung auseinandersetzen. Mit der Entfernung ist es nicht getan.

Damit kein dauerhafter Schaden besteht, muss Asbest fachgerecht und ordnungsgemäß entsorgt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine gesundheitlichen Bedenken berücksichtigt werden. Mit einer Asbestentsorgung kann eine Immobilie wieder bewohnbar gemacht werden und der Hausherr trotz der zusätzlichen Kosten von einer Rendite profitieren. Mithilfe einer Asbestentsorgung wird das Wohlbefinden gesteigert, und ein Gebäude wiederinstandgesetzt.

Wer darf die Asbestentsorgung durchführen

Mithilfe einer Astbestentsorgung kann eine Immobilie wieder wohnhaft gemacht werden. Eine Astbestentsorgung sollte man auf keinen Fall alleine durchführen. Dies ist nicht nur leichtfertig, sondern auch lebensgefährlich. Die Entsorgung sollte eine Firma durchführen, welche sich ganz auf die Entsorgung spezialisiert hat.

In der Regel wir eine Firma, die sich auf die Asbestentsorgung konzentriert, zertifiziert sein bzw. über zertifizierte und staatlich anerkannte Spezialisten haben, die die Entfernung vornehmen. Die zertifizierte Firma wird im Gebäude Schleusen einrichten und das betroffene Areal isolieren.

Der oder die Bewohner sollte temporär in einer anderen Umgebung untergebracht werden, um gesundheitliche Bedenken ganz auszuschließen. Das spezialisierte Team wird sich sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern bedienen, um den Asbest oder die Asbestplatten einzusammeln, zu transportieren und zu entsorgen. Für de Platten werden üblicherweise Big Bags verwendet. Diese Säcke sind fest verschließbar und sorgen dafür, dass kein Feinstaub in die Luft gelangt.

Der EU-Rat hat 2001 beschlossen, dass asbesthaltige Abfälle als gefährlich einzustufen sind. Diese Einstufung gilt auch für Baustoff-Abfälle, wo Bindemittel mit Asbest eingesetzt sind. Beispielsweise ist das bei Asbestzement der Fall. Eine Einstufung wird vorgenommen basierend auf einem möglichen Gefahrenpotential. Dabei spielt die tatsächliche Höhe der Faserfreisetzung keine Rolle. Alle asbesthaltigen Abfälle werden von der europäischen Kommission als gefährlich klassifiziert. Das heißt natürlich auch, dass die Asbestentsorgung in Deutschland durch spezifische Vorschriften geregelt ist.

Welche Pflicht gibt es bei der Asbestentsorgung

Bei einer Entsorgung müssen spezielle Säcke verwendet werden. Die Behälter werden mit dem Asbest oder den Asbestplatten gefüllt und später entsorgt. Die Säcke sorgen dafür, dass keine Luft nach außen dringt. In der Regel kann man diese Säcke in einem Fachgeschäft kaufen oder bei der Gemeinde beschaffen. Die Preise liegen im Durchschnitt bei 13 Euro.

Beachten sollte man dabei, dass diese sogenannten Big Backs keine einfachen Säcke für die Entsorgung darstellen. Es handelt sich hier um Säcke, die bis zu 7 Kubikmeter umfassen können und große Dimensionen besitzen. Daher müssen auch mehrere Personen mit anpacken um einen derartigen gefüllten Sack zu transportieren. Manchmal ist es auch erforderlich, dass ein Gabelstapler eingesetzt werden muss oder sogar ein Kran.

Eine weitere Pflicht liegt im tragen einer Schutzkleidung. Beim Asbest entsteht gefährlicher Staub, der in die Lungen eintritt und das Gewebe zerstört. Es ist absolute Pflicht eine Schutzausrüstung zu tragen. Diese kann sich aus einem Ganzkörperschutz, Schutzhandschuhen und einer Atemschutzmaske zusammensetzen. Eine Schutzausrüstung hat ihren Preis, ist aber für die intensive Arbeit mit Asbest nicht zu vernachlässigen.

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Weitere Pflichten, welche Sie wissen sollten:

  • Vor dem Abbau der Asbestplatten sollte man sich über die Kosten und die Schritte informieren. In der Regel gibt es gesetzliche Vorschriften, an die man sich halten muss. Bei einigen Gemeinden ist es beispielsweise vorgeschrieben, dass der Rückbau nur durch eine spezialisierte Firma durchgeführt werden darf.
  • Wird die Entsorgung durch eine Firma durchgeführt, so muss es sich um ein Unternehmen handeln, welches behördlich auch zugelassen ist. Weitere Informationen kann man bei der Gemeinde oder bei der Stadtverwaltung besorgen. Da Asbest ein Gefahrengut darstellt, muss eine Genehmigung für die Firma vorliegen. Die Firma sollte weiterhin über zertifizierte und staatlich anerkannte Spezialisten verfügen, die eine solche Entsorgung durchführen dürfen.
  • Nach der Demontage sollten die Platten so verpackt werden, dass diese nicht zerbrechen und sich kein Staub bildet.
  • Man sollte erkenne können welche Platten aus Asbest bestehen und die Menge einschätzen. Dazu bestimmt man die Dachfläche. Aufgrund der eingeschätzten Menge der Dachfläche kann die Menge der Transportsäcke bestimmt werden. Diese müssen ausreichend vorhanden sein, damit die Asbestplatten fest verschlossen werden können.

Ist die Asbestentsorgung auch Privat möglich

Möchte man Asbestplatten vom Dach entfernen, so muss man sehr vorsichtig sein. Sobald die schädlichen Fasern in die Luft geraten, entsteh ein gesundheitliches Risiko. Die Entfernung von asbesthaltigen Platten darf daher nur von einem Spezialunternehmen vorgenommen werden. Auch Privatpersonen sollten diese schwierige Aufgabe einem Sachverständigen überlassen.

Denn asbesthaltige Abfälle sind durch den EU-Rat als gefährlich einzustufen. Bei der Entsorgung müssen Vorsichtsmaßnahmen erfüllt werden. Diese sehen eine Schutzkleidung vor, welche nur Spezialfirmen besitzen. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass eine Asbestentsorgung privat nicht ratsam ist, da während der Prozedur strenge Richtlinien erfüllt werden müssen.

Sind die Mengen für die Entsorgung gering, so muss die Asbestentsorgung privat erfolgen. Es ist allerdings davon abzuraten, da Fasern freigesetzt werden und in die Lunge geraten.

Was ist bei der privaten Asbestentsorgung wichtig

Auch wenn man denkt in der Lage zu seinen Asbest eigenständig zu entsorgen, sollte man diese Aufgabe lieber einem professionellen Unternehmen überlassen. Kein Wunder, denn es gibt spezielle Firmen, die über eine Zertifizierung verfügen. Diese sollte man sich auch für die Erteilung des Auftrags zeigen lassen, damit nicht mit hohen Strafen zu rechnen ist. Und gleichzeitig möchte man ja auch sicherstellen, dass der Asbest auch richtig entsorgt wird.

Während der privaten Asbestentsorgung ist es wichtig, dass alle Arbeiter eine Schutzausrüstung tragen. Die Asbestplatten werden demontiert und in spezielle Säcke gefüllt. Ein gutes Asbestunternehmen erkennt man an einer Zertifizierung und der Erfahrung. Die Zertifizierung sollte man sich auf jeden Fall zeigen lassen. Natürlich kann es auch sinnvoll sein sich einen Kostenvoranschlag unterbreiten zu lassen.

Während der Sanierung sollte der Bauherr temporär woanders wohnen. Denn der betroffene Bereich muss hermetisch abgeriegelt oder isoliert werden. Die Gesundheitsgefahr wäre somit zu groß im betroffenen Gebäude untergebracht zu sein. Es bietet sich aber auch an mit der Firma zu besprechen, ob die Möglichkeit besteht einen wohnhaften Bereich speziell zu isolieren, damit man seinen Wohnort nicht temporär verlagern muss.

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Wieviel Asbest darf ich Privat entsorgen

Bei der privaten Entsorgung gibt es keine großen Einschränkungen. Wichtig ist, dass man die Entsorgung einer professionellen Firma überlässt. Nach Messen der Dachfläche kann man genau einschätzen wie viele Säcke man braucht, um die Entsorgung durchzuführen.

Die Asbestentsorgung kann im geringem oder auch großen Umfang durchgeführt werden. Entsprechend gibt es Big Bags, die klein oder groß sind. Auch wenn die zu entsorgenden Mengen gering sind, sollte man die Entsorgung niemals eigenständig durchführen. Die Regelungen für die Entsorgung sind sehr strikt und können nur von einem professionellen Unternehmen eingehalten werden. Und mit der eigenständigen Entsorgung setzt man seine Gesundheit aufs Spiel.

Wo ist die Asbestentsorgung für Privat möglich

Eine Asbestentsorgung sollte man bei einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen. Die gesundheitlichen Gefahren sind selbst bei einer privaten Entsorgung zu groß. Eine spezialisierte Firma hält sich an die gesetzlichen Regelungen und entsorgt den Asbest fachgerecht. Die fachgerechte Entsorgung von Asbest ist mit hohem Aufwand verbunden.

Die Investition schlägt sich aber in einer höheren Profitabilität nieder, wenn man bedenkt, dass eine Immobilie wieder bewohnbar gemacht werden kann. Eine professionelle Firma verfügt in der Regel über spezialisierte Mitarbeiter, die staatlich anerkannt sind. Üblich ist auch, dass ein gutes Unternehmen über eine Zertifizierung verfügt. Diese sollte man sich auch unbedingt zeigen lassen, um Strafen zu umgehen.

Muss ich die Asbestentsorgung nachweisen

Eine Asbestentsorgung muss wie folgt nachgewiesen werden:

Eine Asbestsanierung muss von einem spezialisierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Die Firma muss nachweisen, dass die Spezialisten die technische Regel für Gefahrsstoffe 519 kennen und auch befolgen können. Weiterhin müssen die sicherheitstechnischen Voraussetzungen während der Entsorgung erfüllt werden.

Auf jeden Fall sollte man auf Nummer sichergehen. Wenn Verdacht auf Asbest besteht, dann muss ein Test durchgeführt werden. Erst danach können weitere Schritte geplant werden, um das gefährliche Material aus dem Gebäude zu entfernen.

Ab wann muss für die Asbestentsorgung eine Firma beauftragt werden

Wenn Asbest in der Bausubstanz vorhanden ist, muss eine Firma für die Asbestentsorgung eingeschaltet werden. Eine professionelle Firma verfügt über personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen und eine Zulassung von der Behörde. Eine spezialisierte Firma besitzt in der Regel eine Zertifizierung und erfüllt die technische Regel für Gefahrstoffe 519. Ein spezialisierter Fachbetrieb nimmt die Entsorgung vor und hält die gesetzlichen Regelungen ein.

Welche Vorschriften gelten für die Asbestentsorgung

Bei der Asbestentsorgung gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe 519. Diese Regel muss auch von Privatpersonen erfüllt werden. Die Regel besagt, dass kein Sägen, Schleifen, Fräsen oder Flexen durchgeführt werden darf, um Asbestfasern freizusetzen. Die Produkte dürfen auch nicht zerbrochen werden. Schließlich müssen die Materialien durch Big Bags fachgerecht entsorgt werden. Die Arbeiter müssen Schutzanzüge und eine Atemschutzmaske tragen.

Was die Beurteilung der Dringlichkeit einer Sanierung angeht, so müssen in jedem Bundesland andere Richtlinien herangezogen werden. Diese stützen sich auf die TRGS 519. Die Regel sieht auch vor, dass eine Sanierung an schwach gebundenen Asbestprodukten nur von einem spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden darf, welches die TRSG 519 erfüllt. Die zuständige Behörde muss für die Asbestentsorgung eingeschaltet werden. 

Muss die Asbestentsorgung gemeldet werden

Zunächst muss eine Asbestentsorgung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Weiterhin darf eine Asbestentsorgung nur ein spezialisiertes Unternehmen durchführen. Der Fachbetrieb sollte über eine Zertifizierung besitzen und muss staatlich anerkannte Spezialisten haben, die eine fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durchführen können. Der Betrieb sollte eine Zertifizierung besitzen und muss die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 einhalten.

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Wie muss die Asbestentsorgung gemacht werden

Interessant ist die Tatsache, dass Asbest in der Vergangenheit in großen Mengen eingesetzt wurde, um Baustoffe herzustellen. Und nun ist der Stoff seit 1993 verboten. Asbest ist durch eine Nicht-Brennbarkeit und Säurebeständigkeit gekennzeichnet.

Viele Gebäude mit Asbest mussten geräumt und geschlossen werden. Bei der Sanierung fallen aber Abfälle an, die richtig entsorgt werden müssen. Wichtig ist bei einer Entsorgung, dass keine gesundheitsschädlichen Fasern freigesetzt werden. Denn diese können leicht in die Lunge eindringen und das Gewebe im Körper schädigen. Im Umgang mit Asbest müssen wichtige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Die Vorschriften beziehen sich auf den Arbeitsschutz.

Reiner Hautkontakt mit Asbest ist eigentlich ungefährlich. Es sind vielmehr die feinen Fasern, die sich in der Lunge absetzen können und Irritation und Vernarbung in der Lunge verursachen. Die Konsequenzen treffen in einem schleichenden Prozess erst viele Jahre später ein. Die betroffene Person muss mit lebensbedrohlichen Tumoren rechnen. Somit ist Asbest krebserregend.

Asbest muss richtig entsorgt werden. Es sind verschiedene Arten der Entsorgung zu unterscheiden. Es gibt schwach gebundene und ungebundene Fasern. Bei den schwach gebundenen Asbestfasern werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Spritzasbest
  • Asbestpappen
  • Verunreinigte Abfälle mit Asbest
  • Arbeitsmittel mit Asbest
  • Asbestabfälle aus anderen Bereichen

Diese Abfälle müssen vor der Entsorgung in Zement gegossen werden, damit die Fasern nicht freigesetzt werden. Sind die Mengen geringer, so kann der Abfall auch in einem Fass untergebracht werden.

Nach der Vorbehandlung muss der Asbest auf einer Deponie abgeliefert werden. In der Regel wird der Abfall in Form von Einwegpaletten übergeben, damit der Asbest ganz einfach auf der Deponie transportiert werden kann. Manchmal kommt es aber auch vor, dass nicht alle Deponien ganze Abfallbehälter annehmen können. Dies sollte aber kein Problem darstellen. In der Regel müssen sich Privatpersonen auch nur mit kleinen Mengen von Asbest auseinandersetzen.

Asbesthaltige Produkte sind überwachungsbedürftig. Es muss daher ein Entsorgungsnachweis ausgestellt werden. Dieser Nachweist ist aber bei Privatpersonen nicht erforderlich, sofern die Entsorgung in kleinen Mengen durchgeführt wird. Trotzdem ist es empfehlenswert einen Nachweis zu verlangen. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass man sich nicht juristisch angreifbar macht. Weiterhin müssen sämtliche Asbestentsorgungen mit einem Hinweisschild für Asbest versehen werden.

Diesen Aufkleber bekommt man in einem Fachhandel oder Baumarkt. Wenn die Entsorgung auf gewerblicher Basis durchgeführt wird, ist eine Genehmigung für den Transport erforderlich. Bei einer Entsorgung aus dem Privathaushalt ist keine Transportgenehmigung erforderlich. Und schließlich muss die Anlieferung bei geringeren Mengen nicht unbedingt auf Paletten durchgeführt werden. Kleine Mengen können auch manuell bzw. von Hand abgeladen werden.

Bei asbesthaltigen Abfällen ohne Vorbehandlung muss die Entsorgung auf Sonderabfalldeponien erfolgen. Dazu sind ein Entsorgungsnachweis, und eine Transportgenehmigung erforderlich.

Welchen Nachweis bekomme ich von einer Firma für die Asbestentsorgung

Bei der Firma für Asbestentsorgung bekommt man einen Nachweis für die gerechte Entsorgung. Dies ist bei Privatentsorgungen nicht zwingend notwendig, ist aber trotzdem zu empfehlen, um sich nicht angreifbar zu machen. Und einen Nachweis zu besitzen ist immer besser als Nichts zu besitzen.

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