Befahrbare Lichtschachtabdeckung – Kellerschachtabdeckung
Ist eine Lichtschachtabdeckung befahrbar?
In jedem Fall trägt der Hauseigentümer die Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäß angebrachte Bauteile oder die den zu erwartenden Belastungen nicht Stand halten können. Ein Lichtschacht, der sich im von Pkw oder Lkw befahrenen Bereich befindet, muss diesen Belastungen standhalten können. Dazu gehört auch eine befahrbare Lichtschachtabdeckung. Bricht ein Fahrzeug in einen Lichtschacht ein, sind eventuelle Reparaturkosten am Pkw oder Lkw vom Hauseigentümer zu tragen, zusätzlich zur ordnungsgemäßen Instandsetzung des Lichtschachtes.
Üblicherweise sind Lichtschachtabdeckungen nicht befahrbar, jedoch immer begehbar. Eine befahrbare Lichtschachtabdeckung stellt einen Sonderfall dar und kommt immer zum Einsatz, wenn die Befahrung mit Pkw oder Lkw an dieser Stelle zum üblichen Verkehrsgeschehen gehört. Dementsprechend gibt es in Deutschland bundesweit zugelassene Baumuster für befahrbare Lichtschachtabdeckungen, die in Material und Fertigung den vorgeschrieben Mindest-Nutzlasten entsprechen. Darüber hinaus finden gerade bei befahrbaren Lichtschächten und damit auch Lichtschachtabdeckungen bestimmte Normen aus dem Tiefbau Anwendung.
Was ist bei einer befahrbaren Lichtschachtabdeckung zu beachten?
Eigentlich bildet die befahrbare Lichtschachtabdeckung den Abschluss einer Reihe von bautechnischen Maßnahmen, um den Lichtschacht überhaupt befahrbar zu machen. Dabei muss beachtet werden, dass die Druckbelastungen durch Pkw und erst Recht durch Lkw weit höher liegen als bei Fußgängerverkehr beziehungsweise bei Fahrrädern oder auch Motorrädern.
Darum muss schon der um den Lichtschacht befindliche Untergrund so aufgebaut sein, das er den auftretenden Belastungen widerstehen kann. Dazu gehören eine entsprechend hohe Verdichtung des Erdreichs und ein mehrschichtiger Aufbau der Bodenbedeckung. Gleichzeitig muss der Lichtschacht selbst seitlichen Drücken widerstehen können. Moderne Lichtschächte werden hierzu aus Stahlbeton oder aus mit Glasfaser verstärkten Kunststoffen (Polyester) gefertigt und an der Hauswand vor dem Kellerfenster verankert.
Durch die nach außen gewölbte Konstruktion stellen für Lichtschächte aus GFK an betonierten Kellerwänden Verschiebungen des Erdreichs aufgrund der Befahrung kein Problem dar. Erst wenn diese Vorarbeiten geleistet sind, kommt quasi als Krönung die befahrbare Lichtschachtabdeckung zum Einsatz.
Es ist darauf zu achten, dass die befahrbare Lichtschachtabdeckung mit dem umliegenden Bodenniveau eine durchgehende Ebene ergibt. Dies ist gerade bei befahrbaren Lichtschachtabdeckungen von Bedeutung, denn selbst kleine Schwellen erzeugen beim Überfahren eine erhöhte Druckpunktbelastung und bewirken einen seitwärts gerichteten Druck, der mit der Zeit die Verankerung des Lichtschachtes in Mitleidenschaft zieht.
Was hält eine befahrbare Lichtschachtabdeckung aus?
Rein auf die Belastungsfähigkeit einer befahrbaren Lichtschachtabdeckung bezogen, also ohne Berücksichtigung des jeweiligen Lichtschachtes und dessen Einbau, bestehen Unterschiede zwischen befahrbaren Lichtschachtabdeckungen für Pkw oder für Lkw. Im Bereich der befahrbaren Lichtschachtabdeckungen aus Glas besteht nur die Möglichkeit, sogenannten Glasstahlbeton mit Betongläsern zu verwenden. Im Weiteren sind nur Stahlgitterroste mit bestimmten Material- und Fertigungseigenschaften für die Befahrung durch Pkw oder Lkw zugelassen.
Befahrbare Lichtschachtabdeckungen lassen sich bezüglich Material und Belastungsobergrenzen in vier Kategorien einteilen:
Glasstahlbeton befahrbar für Pkw mit höchstens 500 kg Raddruck
Lichtschachtabdeckungen aus Stahlbeton kombiniert mit Betonglas B 1580 entsprechend der Norm DIN EN 1051 eignen sich für Pkw bis 500 kg Raddruck.
Glasstahlbeton befahrbar für Lkw, Flurförderzeuge mit höchstens 5 t Raddruck
Lichtschachtabdeckungen aus Stahlbeton kombiniert mit Betonglas B 117 oder R 117 entsprechend der Norm DIN EN 1051 eignen sich für Lkw bis 5 t Raddruck.
Gitterrost befahrbar für Pkw mit höchstens 500 kg Raddruck
Lichtschachtabdeckungen als Gitterroste ausgeführt in 4 mm Flachstahl mit 30 mm breite in Fahrtrichtung und 10 mm in Querrichtung bei einer Maschenweite von 30 x 10 oder 20 x 20 mm eignen sich für Pkw bis 500 kg Raddruck.
Gitterrost befahrbar für Lkw, Flurförderzeuge mit höchstens 5 t Raddruck
Lichtschachtabdeckungen als Gitterroste ausgeführt in 4 mm Flachstahl mit 30 mm breite in Fahrtrichtung und 20 mm in Querrichtung bei einer Maschenweite von 30 x 10 oder 20 x 20 mm eignen sich für Lkw bis 5 t Raddruck.
Fertigungstechnisch gesehen sind die Mindestanforderungen an normierte Gitterroste für Pkw mit begehbaren Gitterrosten identisch.
Fazit:
Wo brauche ich eine befahrbare Lichtschachtabdeckung?
Im privaten Bereich sind befahrbare Lichtschachtabdeckungen eher die Ausnahme oder auch die Regel, siehe begehbare Gitterroste. In Unternehmen sind vor allem die Lichtschachtabdeckungen für Lkw interessant, da hier zu einer optimalen Raumnutzung auch die Kellergeschosse gehören, die beispielsweise in den Werkhof des Betriebes hineinragen.
Kann ich den Gitterrost von einem Lichtschacht durch ein befahrbares Lichtschachtgitter ersetzen?
Ob eine begehbare Lichtschachtabdeckung gegen eine befahrbare Lichtschachtabdeckung ausgetauscht werden kann, ist nicht allein von der Lichtschachtabdeckung abhängig. Vielmehr muss auch der Lichtschacht selbst und sogar die Kellerwand zur Befahrung geeignet sein. Die Mindestanforderung dafür liegt bei Pkw-Befahrung in einem Lichtschacht aus GFK an einer Stahlbetonmauer. Bei Lkw-Befahrung bestehen sowohl der Lichtschacht wie auch die Kellerwand aus Stahlbeton.
Wie finde ich das passende befahrbare Lichtschachtgitter?
Wenn ein Hersteller oder Händler mit der Befahrbarkeit einer Lichtschachtabdeckung gemäß der Norm DIN 1045 für räumliche Tragwerke bei sachgemäßer Installation wirbt, tritt er in die Produkthaftung ein. Das gilt sowohl für Standardgrößen als auch für Maßanfertigungen. Dementsprechend sind befahrbare Lichtschachtabdeckungen über die Suchmaschinen im Internet zu finden.
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