Hagelschaden am Wohnwagen – Das sollten Sie beachten

Was ist nach einem Hagelschlag mit dem Wohnwagen zu tun

Camping Experten Ratgeber - Camping Kühlschrank

9.8

GESAMTBEWERTUNG

9.8/10

Positiv

  • Plötzlich will der Kühlschrank nicht mehr richtig kühlen
  • Auch Laien können hier schon sehr viel tun
  • Leistung ihres Camping Kühlschrankes verbessern
  • Absorberkühlschrank wieder zu Höchstleistungen bringen
  • Werkstatt nicht mehr notwendig

Negativ

  • keine Bekannt
Hagelschaden am Wohnwagen – Das sollten Sie beachten
Hagelschaden am Wohnwagen – Das sollten Sie beachten
In diesem Jahr sind bereits die ersten heftigen Gewitter durch ganz Deutschland gezogen. Jedes Fahrzeug, welches auf der Straße unterwegs oder geparkt ist, ist den teils unberechenbaren Wettereinflüssen ausgesetzt. Hauptsaison für Hagelwetter und Hitzegewitter liegt in den Monaten von April bis September, aber auch in den kälteren Monaten können heftige Stürme über das Land ziehen. Treffen Wohnmobil und Wohnwagen auf desaströses Wetter, können diese schon kräftig in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher möchte dieser Artikel darüber informieren, was man bei einem Hagelschaden am Wohnwagen beachten sollte.

Die Bedeutung des Elementarschadens

Werden Schäden aufgrund des Unwetters verursacht, bezeichnet die Versicherung diese als Elementarschäden. Hierzu zählen Hagel, Sturm und Blitzschläge, aber auch Lawinen aller Art, Erdbeben und Überschwemmungen. Zu den am häufigsten auftretenden Schäden an Wohnwagen und Wohnmobilen gehören die Elementarschäden, wobei die Schäden hauptsächlich durch Hagel verursacht werden.

Da die Häufigkeit der Elementarschäden an Wohnwagen nicht zu übersehen ist, empfiehlt es sich für solche Fälle eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Richtiges Verhalten beim Unwetter

Es kommt oft vor, dass die Wettervorhersagen nicht zu 100 Prozent genau zutreffen. Vor allem Gewitter und Stürme sind unberechenbar, was eine Vorhersage erschwert. Daher ist man aus der Sicht der Versicherung als Versicherungsnehmer nicht dazu verpflichtet, bei einer entsprechend offiziellen Wetterwarnung sich mit seinem Wohnwagen aus jenem Gefahrenraum zu entfernen.

Sollte es sich bei der Warnung um mögliche Lawinen oder Überschwemmungen handeln, so ist rein versicherungstechnisch der Fall nicht so klar. Allerdings sollte man schon genügend Menschenverstand haben und sich freiwillig aus der Gefahrenzone begeben. Auch wenn die Vorhersage auf mögliche Ereignisse bezieht, dass beispielsweise ein bestimmter Fluss aufgrund einer Sturmflut übertreten könnte, sollte man auf jeden Fall von dort weggehen.

Im Zweifelsfall gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht, schon allein um seiner selbst willen.

In solchen Fällen sollte man allerdings noch folgendes beachten:

Die Campinggarnitur und alles, was in irgendeiner Weise draußen steht oder aufgebaut wurde, sind definitiv über die Fahrzeugversicherung nicht abgedeckt, auch nicht über eine spezielle Inhaltsversicherung (LINK). Denn die Inhaltsversicherung greift nur dann, wenn die jeweiligen Gegenstände sich auch tatsächlich innerhalb des Fahrzeuges befinden.

Dennoch sollte das eigene körperliche Wohl keinesfalls in Gefahr gebracht werden, sondern lieber Schäden an der Campinggarnitur in Kauf genommen werden.

Im Falle einer offiziellen Unwetterwarnung ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, einen möglichen Schaden so gut es geht zu minimieren und nicht fahrlässig zuzulassen. Die Markise, welche fest am Fahrzeug verbunden und normalerweise mitversichert ist, muss vorsorglich eingefahren werden.

Sollte man dies versäumt haben, dann gilt auch hier: Sich selbst nicht in Gefahr bringen, indem man während des herben Unwetters versucht irgendwelche Gegenstände in Sicherheit zu bringen.

Darüber hinaus sollte man wissen, dass die Versicherung solche Schäden ausschließt, die nicht auf das Unwetter, sondern durch die Naturgewalten verursachtes Verhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind.

Wie Elementarschäden reguliert werden

Grundsätzlich ist zu beachten, dass entstandene Schäden zügig und zeitnah der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Davon abgesehen, ist es von Vorteil, wenn der Schadenfall genau dokumentiert wird. Es ist also klug, wenn man Notizen zum Ort, Zeitpunkt und zu der Art der Geschehnisse hat und diese möglichst mit Skizzen oder Fotos festhalten kann.

Wurde die Versicherung informiert, meldet sich diese mit der Angabe des weiteren Ablaufs. Ein Gutachter wird normalerweise bei größeren Unwetterschäden involviert, sodass er beurteilen kann, welche Kosten zu der Reparatur des Schadens angemessen sind. Innerhalb der festgesetzten Summe werden die Reparaturkosten erstattet.

Der Vorteil einer Teilkaskoversicherung ist, dass es keine Schadenfreiheitsklasse gibt, sodass man als Versicherungsnehmer nicht zurückgestuft wird und der Versicherungsbeitrag sich nicht erhöht.

Schäden durch den Hagel

Wohnwagen und Wohnmobile sind durch ihre Bauweise vor allem für Hagelschäden anfällig. Das Spielt bei der Versicherung eine Rolle.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://camping-experten.de/hagelschaden-wohnwagen/

Weil die Versicherungen wissen, dass die Wohnwagen eher durch Hagel beschädigt werden, bieten sie daher öfters mal Rabatte auf die Versicherungsprämien an. Die Rabatte werden gewährleistet, wenn das Campingfahrzeug ein Glasfaser-Kunststoff-Dach hat. Dieses Material ist im Vergleich zum Aluminium widerstandsfähiger und somit weniger anfällig für Schäden durch Hagel. Bei so einer Umrüstung kann man bis zu 20 Prozent Nachlass von der Versicherung erhalten.

Aber auch die Hersteller der Campingfahrzeuge haben die Vorteile eines solchen Daches erkannt, sodass sie ihre Produktion dementsprechend umstellen.

Allerdings sollte man bei der Auswahl einer Versicherung darauf achten, ob diese eine gesonderte Selbstbeteiligungsgrenze festlegt. Auch die Höchstentschädigungsgrenze sollte nicht übersehen werden.

Der Hagelschaden wird durch die Beurteilung eines Gutachters reguliert. So wie bei anderen Elementarschäden legt er auch hier einen angemessenen Betrag für die Reparatur fest. Die Versicherung wiederum übernimmt die Werkstattkosten bis zu der festgesetzten Summe.

Die sogenannte fiktive Rechnung – Erstattung ohne Reparatur

Bei Hagelschäden hat man die Möglichkeit eine sogenannte fiktive Abrechnung zu erhalten. Diese Art der Abrechnung beschreibt den Vorgang, dass man von der Versicherung zu der festgelegten Höchstentschädigungsgrenze Geld bekommt, auch wenn man den Schaden nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht beheben lässt. Das entsprechende Gutachten gilt als die Grundlage für die Entschädigungshöhe.

Fiktive Abrechnung hat ihren Nachtteil

Behebt man den Schaden nicht, liegt der erste Nachtteil der fiktiven Abrechnung in der Tatsache, dass die Dellen bleiben. Ein weiterer Nachtteil ist, dass der Vorgang in der zentralen Datenbank notiert wird. Das wiederum bedeutet, man kann für das gleiche Fahrzeug nie wieder einen erneuten Hagelschaden abrechnen. Selbst dann nicht, wenn die Versicherung gewechselt wird.

Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Sinn einer Versicherung liegt in der Wiederherstellung eines intakten Fahrzeuges. Es liegt nicht im Sinne der Versicherung wiederholte Kosten zu erstatten, wenn das Geld eh nicht dem versicherten Wohnwagen zu Gute kommt.

Darüber hinaus kommt ein weiterer Nachtteil, dass man bei einem erneuten Hagelschaden nicht wirklich feststellen kann, welche Schäden tatsächlich neu dazugekommen sind oder ob die bereits vorhandenen Schäden die neuen Schäden begünstigt haben. In diesem Fall ist die Versicherung nicht mehr in der Lage zu beurteilen, welche Erstattung wahrlich angemessen ist.

Eine solche fiktive Abrechnung ist auch bei anderen Schadensarten möglich, jedoch ist es recht selten, dass sie sich lohnt. Damit sich solch eine fiktive Abrechnung lohnt, muss es sich nur um Schönheitsreparatur handeln, die aber die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Gleichzeitig müssen diese hohe Reparaturkosten verursachen, sodass sich eine Kostenübernahme durch die Versicherung lohnt.

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