Berechnung Grundfläche
Was wird als Grundfläche bezeichnet?
Bei der Grundfläche eines Gebäudes handelt es sich um die Fläche, auf der das Gebäude den Untergrund berührt. Damit entspricht sie der bebauten, nicht jedoch der überbauten Fläche. Denn letztere beinhaltet auch Vordächer und Dachüberstände. Im etwas weiteren Sinne sind es auch die Flächen, welche die von oberen Geschossen in Fußbodenhöhe eingenommen sind, als Grundfläche bezeichnet. Damit ist sie identisch mit der Geschossfläche.
Wie berechnet man die Grundfläche eines Hauses?
Die Grundfläche des Gebäudes errechnet sich nach den Abmessungen des Gebäudes (Länge x Breite aller Elemente, die auf der überbauten Fläche sind). Hierbei gilt es bei der Berechnung der Grundfläche zu beachten, dass sich die Grundfläche stets inklusive aller Wandaufbauten beziehungsweise Wandverkleidungen ergibt.
Welche Fläche ist bei der Berechnung der Bruttogrundfläche zu berücksichtigen?
Mit der Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Fläche, die sich aus der Summe sämtlicher Grundflächen der Grundrissebenen eines Gebäudes ergibt. Die Ermittlung findet geschossweise statt. Unterschieden wird zwischen dem Regelfall (R) und dem Sonderfall (S). Der Regelfall betrifft alle vollständig umschlossenen Räume und Grundflächen, während sich der Sonderfall auf konstruktiv verbundene, allerdings nicht vollständig umschlossene Räume und Grundflächen. Bei diesen kann es sich zum Beispiel um Balkone, Eingangsbereiche oder Loggien handeln. Die Messung der Sonderbereiche erfolgt an nicht umschlossenen Stellen an den jeweils äußersten Punkten.
Die Bruttogrundfläche umfasst, anders als die Geschossfläche, alle Geschosse eines Gebäudes inklusive jener, die nicht als Vollgeschosse gelten. Hierzu zählen auch Kellerräume, Tiefgaragen und Dachgeschosse. Lediglich nicht nutzbare Dachflächen oder konstruktiv bedingte Hohlräume werden nicht in die Bruttogrundfläche mit einbezogen.
Praxistipp: Vor dem ausgießen der Ausgleichsmasse den Boden unbedingt grundieren
Wie berechnet sich die Bruttogrundfläche?
Für die Berechnung der Bruttogrundfläche, werden die genannten Flächen aller Geschosse miteinander addiert. Auch zu berücksichtigen sind Balkone, Loggien, Terrassen und Innenhöfe.
Wie berechnet man die Nettogrundfläche?
Mit der Nettogrundfläche (NGF) eines Gebäudes bezeichnet man nach DIN 227 alle nutzbaren Flächen einer Immobilie. Für die Bruttogrundfläche wird die Summe aller vorhandener Flächen addiert. Zur Nettogrundfläche gehören dabei nur alle nutzbaren Flächen. Vorhandene Wände, Pfeiler oder nicht nutzbare Hohlräume finden hierbei keine Berücksichtigung.
Zudem wird die Nettogrundfläche weiter unterteilt in die Nutzfläche, die Verkehrsfläche und die technisch nutzbare Fläche. Bei der Nutzfläche handelt es sich um die effektiv nutzbare Fläche eines Gebäudes. Zu den Funktionsflächen zählen jene Bereiche, die für Haustechnik wie Heizung, Klimaanlage oder Fahrstuhl benötigt werden. Die Verkehrsfläche schließlich besteht aus den Zugängen zum Gebäude und den darin befindlichen Räumen sowie aus den Treppen inklusive der Treppenabsätze.
Die Frage, wie sich Räume oder andere Gebäudebestandteile den genannten Flächenarten zuordnen lassen, ist in einer Anlage der DIN 227 beantwortet. Eine Tabelle untergliedert Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche nach Nutzungsgruppen. Hier wird zum Beispiel unterteilt in „Wohnen und Aufenthalt“, „Büroarbeit“, „Produktion, Hand- und Maschinenarbeit“ oder „Bildung und Kultur“.
Fazit: Was versteht man unter Brutto-Grundfläche?
Gemäß DIN 227 ergibt sich die Nettogrundfläche aus der Summe aller Nutzflächen, technischen Funktionsflächen und Verkehrsflächen. Um die Bruttogrundfläche zu ermitteln, kommt zur Nettogrundfläche auch die sogenannte Konstruktionsfläche hinzu. Bei dieser handelt es sich um Wände, Kamine, Pfeiler und Stützen sowie Installationskanälen, notwendige, aber nicht wirtschaftlich nutzbare Hohlräume und Wandnischen.
Durch die Addition von Nettogrundfläche und Konstruktionsfläche ergibt sich also die Bruttogrundfläche eines Gebäudes.
⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓