Baurichtlinien und Tipps für ein Treppengeländer

Bei einem Neubau oder der Modernisierung von Wohneigentum muss man zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit von Besuchern Bauvorschriften einhalten. Diese betreffen auch Bauwerke wie eine Treppe. Hier gibt es Vorgaben zu dem Abstand der Treppenstufen oder der Gestaltung von Treppengeländern. Die Geländer dienen dabei als Hilfsmittel beim Auf- und Absteigen und schützen vor Stürzen.

Was muss man beim Bau eines Treppengeländers beachten, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit zu gewährleisten?

Gesetzliche Vorschriften beim Bauen und Modernisieren

Beim Thema Bauen sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten, die sicherheitsrelevante Bedeutung haben. Für spezifische Vorgaben ist meist die Landesbauordnung (LBO) verantwortlich und ihre Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

DIN-Vorgaben für den Bau von Treppengeländern

Wenn es um den Bau von Treppengeländern geht, halten sich die Vorgaben der LBO vornehmlich an das Deutsche Institut für Normung. In den DIN 18065 halten sie fest, wann Treppengeländer für eine Treppe notwendig sind, und wie diese gestaltet sein müssen, damit die Sicherheit der Nutzer gewährleistet ist.

Die Notwendigkeit von Treppengeländern

In den DIN-Richtlinien sind Treppengeländer immer dann erforderlich, wenn bei der begehbaren Überbrückung von zwei Etagen:

  • eine Absturzhöhe von mindestens 15 Zentimetern besteht und
  • mehr als drei Stufen vorhanden sind.

Die folgenden Angaben zu den Vorschriften für Treppengeländer und ihre Handläufe kann sich zudem anhand der Gestaltung der Treppe, z. B. durch den Zweck, die Breite und die Anzahl der Stufen sowie den Abstand zu der Wand leicht ändern.

Vorschriften für Treppengeländer

Des Weiteren geben die DIN-Richtlinien vor, wie genau das Treppengeländer gebaut werden muss und aus welchen Materialien es bestehen darf. Zu den Vorschriften für Treppengeländer gehören:

  • ein bruchsicheres Material (etwa Treppengeländer aus Edelstahl für innen und außen)
  • unter 12 Metern: Mindesthöhe von 90 Zentimetern
  • über 12 Metern: Mindesthöhe von 110 Zentimetern
  • Klettersicherheit, d. H. waagerechte Stäbe dürfen erst oberhalb von 60 Zentimetern eingesetzt werden
  • Fallsicherheit (insb. für Kinder), d. H. die Größe der Abstände zwischen einzelnen Bauelementen wie Stäben darf maximal 12 Zentimeter betragen
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Vorschriften für den Handlauf

Zu dem Treppengeländer gehört auch der Handlauf. Für diesen hat die DIN ebenfalls Vorgaben. Diese besagen:

  • Die Farbe des Handlaufes muss sich gut von der Wand abheben.
  • Der Handlauf muss griffsicher und stabil sowie rund oder oval geformt sein und sollte keine Unterbrechungen
  • Der Handlauf muss eine Breite von 2,5 bis 6,5 Zentimetern

Treppengeländer-Varianten

Solange sich das Treppengeländer an diese Vorgaben hält, kann es ganz nach dem Geschmack und Bedarf des spezifischen Haushaltes und seinen häufigen Besuchern ausgerichtet werden.

Bauweisen

Es gibt unterschiedliche Designs für Treppengeländer, von gerundeten Formen zu der Gestaltung der Zwischenräume durch Streben oder Paneele. Wichtig ist, sich nach dem Zweck der Treppe und dem individuellen Haushalt zu richten.

  • Für Häuser, in denen selten Kinder zu Besuch sind, kann man einen Handlauf beispielsweise auch in einer höheren Höhe anbringen.
  • Für Haushalte mit Haustieren sollte ebenfalls die Fallsicherheit bedacht werden. Hier lohnt es sich, die Abstände von Bauteilen zu verringern, durchgehende Geländer aufzubauen oder ein Schutznetz einzuplanen.
  • Der Bau von Treppen ist zudem für die Barrierefreiheit ein relevanter Themenbereich. Wer bereits an die Zukunft oder mögliche Einschränkungen durch Krankheiten und Unfälle denkt, kann sich zusätzlich zu der DIN 18065 auch an die DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen

Materialien

Das bruchsichere Material wird in den Vorgaben der DIN festgehalten. Welches Material gewählt wird, bleibt dabei dem Bauherren überlassen. Möglich sind Geländer, aus:

  • Holz (Buche, Esche, Ahorn, Kirsch, Nussbaum, Fichte, Lärche, Kiefer…)
  • Metall (Aluminium, Edelstahl, Schmiedeeisen…)
  • Glas, Acryl oder anderen Kunststoffen

Die einzelnen Materialien können auch miteinander kombiniert werden, indem etwa ein Edelstahlgeländer mit einem Holzhandlauf kombiniert wird. Dieser ist für die Hand etwas wärmer. Metalle sind dafür langlebiger und robuster.

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Welches Material sich eignet, hängt auch von der Nutzung des Geländers ab. Verschiedene Holzarten haben unterschiedliche Eigenschaften bezüglich: 

  • ihres Gewichts,
  • der Witterungsbeständigkeit und
  • des Pflegeaufwands.

Fazit

Wenn man eine Treppe baut, muss man in den meisten Fällen auch ein Treppengeländer anbringen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Die Bauvorschriften unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern. Die meisten richten sich allerdings nach den DIN Vorgaben.

In diesen wird bestimmt, aus welchen Materialien das Geländer gebaut werden darf, und welche Höhen und Abstände beachtet werden müssen. Neben diesen Vorgaben hat der Nutzer die freie Gestaltungswahl und kann verschiedene Bauarten und Designs nach seinem eigenen Geschmack und Bedarf wählen.

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