Warum hat Deutschland eigentlich so unterschiedliche Baugesetze?

Baugesetzbuch Deutschland

9.8

GESAMTBEWERTUNG

9.8/10

Positiv

  • Immobilienwertvermittlungsverordnung
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverordnung
  • Raumordnungsgesetz
  • Raumordnungsverordnung

Negativ

  • keine Bekannt
Warum hat Deutschland eigentlich so unterschiedliche Baugesetze?
Warum hat Deutschland eigentlich so unterschiedliche Baugesetze?
Wer hierzulande bauen will, steht vor einer wahren Gesetzesflut, die sich zwischen den Orten, Kreisen und Bundesländern auch noch teils massiv unterscheidet. Doch das hat wichtige Gründe. Deshalb sind Baugesetze in Deutschland auf kommunaler Ebene geregelt.

Schon Goethe beklagte die Gesetzesflut seiner Zeit, „Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten“. Und wer sich in Deutschland mit dem Hausbau beschäftigt, wird am eigenen Leib erfahren, dass Gesetzes-Wirrwarr oft noch untertrieben ist. Faktisch gibt es nur eine Konstante: Es gibt praktisch keine zwei Bauplätze, bei denen sämtliche Vorgaben vollkommen deckungsgleich wären. Gängelung des Bürgers? Überbordender Verwaltungsapparat? Oder doch sehr rationale Gründe, bei denen auch Deutschlands Vergangenheit eine Rolle spielt? Wir liefern die Antworten.

Der Status quo der Baugesetze in Deutschland

Man kann nicht sagen „Deutschland hat viele unterschiedliche Baugesetze“, ohne diese Behauptung zu untermauern. Das geht, indem man die einzelnen Rechts-Kapitel durchleuchtet. Dabei muss man zunächst unterscheiden zwischen

  • Privatem Baurecht. Damit werden sämtliche Rechtsakte zwischen den an einem Haus Beteiligten geregelt.
  • Öffentlichem Baurecht. Das ist der Knackpunkt, um den es bei den Baugesetzen hauptsächlich geht. Darunter fallen alle Vorgaben, die von irgendeiner staatlichen Stelle gemacht werden und an die sich jeder Bauherr halten muss.

Das sind sozusagen die kleinsten gemeinsamen Nenner. Doch für diesen Artikel hat vor allem das öffentliche Baurecht große Bedeutung. Denn wo im privaten Baurecht praktisch alles allgemeingültig ist, ist das öffentliche Baurecht sehr viel diffiziler.

Ausgehend vom einzelnen Haus sehen die Rechtsebenen folgendermaßen aus:

  • Auf der untersten Ebene steht das sogenannte kommunale Baurecht. Hier wird durch den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan genau geregelt, in welcher Form in einer einzelnen Gemeinde bzw. auch nur einem Teil davon, gebaut werden darf. Dieses Recht betrifft vielfach nur einzelne Kommunen, kann aber auch einen Landkreis betreffen.
  • Auf der nächsten Ebene steht das Landesbaurecht. Wie der Name schon sagt, betrifft dieses Rechtsgebiet jeweils ein ganzes Bundesland – kann im Falle von Stadtstaaten aber auch eng mit dem kommunalen Baurecht verflochten sein
  • Die oberste Instanz ist das Bundesbaurecht. Diese Gesetze gelten für die gesamte Bundesrepublik und sind häufig auch Leitfäden, an denen sich nachgeordnete Rechte orientieren

Spartipp: Die Eigenleistung beim Hausbau beginnt schon bei der Bauplanung

Dabei gilt bei Baugesetze in Deutschland, dass Bundesrecht bricht Landesrecht“. Was der Bund beschließt, hat also immer eine höhere Wertigkeit als das, was die Bundesländer beschließen. Ein Beispiel: Die sogenannte Baunutzungsverordnung ist ein Bundesrecht. Unter Paragraph 4 werden da für „Allgemeine Wohngebiete“ auch Speise- und Schanklokale (also Restaurants und Kneipen) als grundsätzlich zulässig definiert. Würde nun ein Bundesland in seiner Landesbauordnung einen Passus einbringen, dass in einem allgemeinen Wohngebiet ausschließlich Wohnhäuser erlaubt wären, wäre das nicht zulässig.

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Etwas Geschichte zu der Entseheung der Baugesetzte

Auf rechtliche Laien mag das reichlich widersinnig klingen: wozu ein solcher Wust an nachgeordneten Baurechten, wenn doch der Bund alles beschließen könnte? Das hat einen sehr einfachen Grund und er hat mit Deutschlands Geschichte zu tun. Vor der Reichsgründung 1871 gab es kein einheitliches Deutschland. Es gab einen Flickenteppich aus teils Jahrhunderte alten Königreichen, Stadtstaaten, Herzog- und Fürstentümern mit eigenen Gesetzen und Gebräuchen. Durch die Reichsgründung ging zwar viel Macht auf die Reichsregierung, an deren Spitze der Kaiser stand, über. Jedoch blieb viel Eigenständigkeit bei den Mitgliedsländern, die sich sonst niemals „untergeordnet“ hätten.

Dieses System wurde auch nach dem Ende der Monarchie, während der Weimarer Republik, beibehalten – vor allem aus Traditionsgründen, weil der innere Zusammenhalt Deutschlands während dieser turbulenten Jahre sowieso schon schwer genug war. Erst mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Föderalismus durch eine straffe Zentralregierung abgelöst – mit bekannten Folgen. Aus genau diesem Grund beschloss die neugegründete Bundesrepublik, den Föderalismus nicht nur zu reaktivieren, sondern sogar noch zu stärken – je mehr Macht bei den einzelnen Ländern und Kommunen liegt, desto schwerer wird es, die Demokratie zentral zu unterwandern. Daher steht Föderalismus auch mit im Grundgesetz. In der DDR hingegen blieb man beim Konzept der Zentralregierung, wenngleich unter veränderten politischen Vorzeichen.

Und ja, auch Baurecht ist daher ein kleines Mosaiksteinchen der Demokratie. Auch wenn es manchmal augenscheinlich keinen Sinn ergibt, wie etwa die unterschiedlichen Einführungsdaten und vorgeschriebenen Räume bei der Installation von Rauchwarnmeldern, die in praktisch jedem Bundesland anders gehandhabte Einfriedung eines Grundstücks oder auch die unterschiedlichen Schwellen, ab wann für was eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es ist einfach der Beweis dafür, dass die Bundesregierung den Ländern so wenig Vorgaben wie möglich machen möchte.

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Im der Umgang mit Baugesetzen praktischen Alltag

Allerdings ist eine robuste Demokratie nur der Hauptgrund dafür, dass es so viele unterschiedliche Baugesetze gibt. Tatsächlich sind die Gründe einfach mehr Alltagstauglichkeit. Genauer: Deutschland ist zwar klein und recht dicht besiedelt. Aber regional sehr divers und zudem verteilt sich die Besiedlungsdichte ganz enorm.

In eng besiedelten, verstädterten Bundesländern bzw. Kommunen werden die Regeln deshalb immer etwas strenger sein, um das nachbarschaftliche Miteinander sicherzustellen, als in solchen Bundesländern, wo weniger Menschen viel mehr Raum zur Verfügung haben. Bestes Beispiel von vielen: Im dichtbesiedelten NRW bedarf es zur Errichtung eines Car Ports generell einer Baugenehmigung. Das wesentlich dünner besiedelte Mecklenburg-Vorpommern hingegen verlangt diesen Amtsgang erst, wenn die Parkraum-Überdachung größer als 30 Quadratmeter ist und/oder die mittlere Wandhöhe drei Meter übersteigt.

Und schaut man hinunter auf das kommunale Baurecht, wird der Föderalismus noch viel logischer. Da gilt der Leitsatz, dass fast jedes Dorf einen anderen Charakter hat. In einem von ländlicher Geschichte geprägten Ort im Mittelrheintal werden sich beispielsweise andere Bauweisen finden als irgendwo in Norddeutschland oder im Bayerischen Wald. Hier brauchen die Kommunen einfach diesen Freiraum, um sicherstellen zu können, dass trotz Neubauten der allgemeine bauliche Charakter erhalten bleibt, dass Flächen geordnet bebaut werden und dass die lokalen Gegebenheiten fair mit einbezogen werden.

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Keine Panik beim Hausbeu und der Umgang mit den Baurichtlinien

Natürlich ist es die Wahrheit, wenn man sagt, dass man für jedes einzelne Haus eine Unmenge an Gesetzen beachten muss. Und es gilt natürlich der alte Leitsatz „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Aber, im Alltag sieht es so aus:

  • Jeder Bauherr hat einen ganz klaren Katalog an Vorgaben, die nur für ihn gelten. Insbesondere auf den unteren Baurechtsebenen kann einem völlig egal sein, was in der Nachbarkommune gilt, was in anderen Bundesländern im Gesetzeskatalog steht.
  • Alle Gesetze sind öffentlich einsehbar. Das gilt für die Landesbauordnungen aller Bundesländer ebenso wie die Bundes- und Kommunalgesetze. Und in vielen Fällen geht das sogar per Internet
  • Als Bauherr unterliegt man zwar den Gesetzen. Tatsächlich darf man jedoch davon ausgehen, dass sämtliche Baufirmen, die man beauftragt, sie alle einhalten – weiter abgesichert dadurch, dass sämtliche Bauabnahmen Pflicht sind. Das bedeutet, man hat immer jemanden an der Hand, der sich mit der Gesetzesthematik auskennt und muss keine Angst haben, dass während der Bauphase etwas passiert, was nicht mit den vor Ort gültigen Gesetzen konform geht.

Baugesetze Deutschland

Mit dem Baurecht, welches im Baugesetz und der Bauordnung verankert ist, werden alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema bauen geregelt.

Wie ist das Baurecht in Deutschland geregelt?

In Deutschland wird das Baurecht in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht aufgeteilt. Im Bauplanungsrecht wird die rechtliche Qualität und die Nutzung des Bodens geregelt, während im Bauordnungsrecht sich alles um die technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und den gefahren dreht.

Das Bauplanungsrecht wird vom Bund geregelt, während das Bauordnungsrecht in der Hand der Länder liegt. Dabei liegt der Vollzug des öffentlichen Baurechts in der Hand der Bauaufsichtsbehörden.

Diese sind für die Erteilung von Baugenehmigungen und bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht die Ansprechpartner. Neben den Landesbauordnungen gibt es eine Reihe von Satzungen und Verordnungen in den Städten und Gemeinden.

Was darf man in Deutschland bauen?

Der Bebauungsplan gibt exakte Auskunft, was man bauen darf. So schreibt unter anderem die Grundflächenzahl (GRZ) exakt vor, wie viel von dem Grundstück bebaut werden darf.

Steht im Bebauungsplan eine GRZ von 0,2, dann darf man auf einem Grundstück mit 1000 Quadratmeter maximal 200 Quadratmeter bebauen. Ähnlich sieht es auch mit der Höhe eines Gebäudes auf einem Grundstück aus. Im Bebauungsplan unter der Rubrik Z findet man die Anzahl der Vollgeschosse ohne Dach und Keller.

In den meisten Fällen sind zwei Geschosse erlaubt, wenn es sich um ein Eigenheim handelt. Wie hoch das Haus sein darf, erfährt man unter der Rubrik H. Bei einem Eigenheim wird von einer üblichen Höhe von 12 Metern ausgegangen.

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Welche Bauvorschriften gibt es?

Beim Hausbau kommen die wichtigsten Vorschriften aus dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Deutschlandweit werden durch das Bauplanungs- und das Städtebaurecht die planerischen Voraussetzungen für eine Bebauung und der Nutzung von Grundstücken geschaffen. Ausbau kommen

Was darf man auf dem Grundstück bauen?

Hier kommt der Bebauungsplan zum Tragen. Dieser regelt auf welche Art und Weise man in einem Wohngebiet bauen darf. Bevor man mit den exakten Planungen zum Bau beginnt, sollte man sich unbedingt über die Vorschriften informieren.

Es muss hierbei klar sein, ob eine Stadtvilla oder ein Blockhaus gebaut wird. Wie das Dach auszusehen hat und ob das Haus ein- oder zweistöckig wird. In vielen Fällen setzt der Bebauungsplan dem Bauherrn strikte Grenzen, sodass er Abstriche bei seinem Traumhaus machen muss oder gar einen anderen Bauplatz suchen sollte.

Wann darf ich auf einem Grundstück bauen?

Sobald die Erschließung eines Grundstückes gesichert ist und die Bauvorhaben nicht mit den Maßgaben des Bebauungsplanes kollidieren, darf auf dem Grundstück gebaut werden. Das Baurecht liegt immer beim Bauherrn und ist durch Baugesetze in Deutschland geregelt.

Auf keinen Fall sollte man sich auf mündliche Zusagen von Mitarbeitern des Bauamtes verlassen, denn dies stellt keine Garantie dar, dass man später tatsächlich eine Baugenehmigung bekommt. Alle Zusicherungen von Seiten des Bauamtes sollten immer schriftlich vorliegen.

Die Gemeinde muss den Bauherrn informieren, ob es für das Grundstück einen gültigen Bebauungsplan gibt, an den man sich halten muss. Liegt das Grundstück innerhalb eines solchen Bebauungsplans, dann hat man das Baurecht und darf darauf gemäß dem Bebauungsplan auch bauen.

Fazit: Brauche ich zum Bauen einen Architekten?

Schon für den Bauantrag werden die entsprechenden Unterlagen und Unterschriften von einem Architekten benötigt. Im Zweifel kann dies auch ein Bauingenieur mit einer Bauvorlageberechtigung sein.

Ohne einen Architekten oder einer vergleichbaren Person kann man weder ein Gebäude bauen noch dieses baulich verändern. Somit kann ganz klar gesagt werden, dass man ein Haus nicht im Alleingang ohne einen Architekten bauen kann und darf.

Im Übrigen unterstützt der Architekt den Bauherrn in vielen Belangen. Zudem begleitet er jede Bauphase und kann sinnvolle Ratschläge geben. Der Architekt sollte auf der Architektenliste der Architektenkammer aufgeführt sein, damit es nicht zu Problemen beim Stellen des Bauantrages kommt.

Beim Hausbau gibt es in Deutschland praktisch nichts, was nicht durch Baugesetze in Deutschland geregelt wäre. Dahinter steckt jedoch weder böser Wille noch Gängelungsabsichten. Ganz im Gegenteil. Dass wir so viele Gesetze haben, ist der lebende Beweis für die Demokratie. Und auch wenn es auf den ersten Blick nach enorm vielen Gesetzen aussieht, so ist die Einhaltung in der Praxis doch wesentlich einfacher, als viele vor dem Hausbau glauben.

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