Selber ein Bauunternehmen gründen – So gehts!

Die Baubranche boomt und bietet mit der Vielzahl von nötigen Gewerken gute Chancen sich nach einer handwerklichen Berufsausbildung selbstständig machen zu können. Doch um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen gibt es neben den notwendigen Formalitäten einige wichtige Dinge zu beachten. Dieser Ratgeber zum Bauunternehmen gründen soll mit den wichtigsten Vorgaben und Voraussetzungen vertraut machen.

Der Weg zum selbstständigen Bauunternehmer lässt sich in diese  Hauptpunkte einteilen:

Bauunternehmen gründen Punkt 1: Fachliche Voraussetzung und Meisterpflicht

Die beste fachliche Voraussetzung ist es, wenn man bereits in den Bereichen in denen man sich selbstständig machen möchte nicht nur eine Ausbildung hat sondern auch schon Berufserfahrung vorweisen kann. Damit hat man das nötige Know-how um sich von der Konkurrenz abheben zu können. Auch sollte man vor der Gründung einer eigenen Baufirma bereits auf unterschiedlichen Gebieten ausreichend Kontakte geknüpft haben.

Neben den fachlichen Kenntnissen schreibt die Handwerksordnung für bestimmte Gewerke eine Meisterpflicht vor.

  • Eine Meisterpflicht besteht beispielsweise für Gerüstbauer, Betonbauer, Maurer, Zimmerer und Dachdecker.
  • Keine Meisterpflicht benötigt man wenn man sich als Estrich- oder Fliesenleger und seit neuestem auch als Trockenbauer selbstständig machen will.

Genaue Informationen über die Zulassungsbeschränkungen für die verschiedenen Berufe und Berufsbilder bekommen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.

Aber auch ohne Meistertitel besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. Hierbei ist man entweder selbst lediglich als Geschäftsführer tätig und die auszuführenden Arbeiten werden von einem Handwerker mit Meistertitel überwachen. Andernfalls konzentriert man sich nur auf die Arbeiten bei denen kein Meistertitel verlangt ist. Hierzu zählen zum Beispiel Renovierungsarbeiten, Häuserentkernungen oder Trockenbaumaßnahmen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit gewisse handwerkliche Gewerke an ein Sub- oder Partnerunternehmen zu übertragen.

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Grundlage auf dem Bau: Bauschaum verarbeiten muss jeder Bauunternehmer können

Bauunternehmen gründen Punkt 2: Leistungsspektrum und Tätigkeitsfelder festlegen

Sowohl für die Zulassungen als auch für die zukünftigen Kunden ist es unumgänglich das von ihnen zukünftig angebotene Leistungsspektrum genau zu definieren. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich als

  • Fachunternehmer
  • Generalunternehmer
  • Totalunternehmer

selbstständig zu machen. Spezialisieren man sich mit seinem Bauunternehmen zum Beispiel auf das Verlegen von Fliesen, Dachdeckerarbeiten, Tief- oder Hochbau gründet man ein Fachunternehmen. Bietet man verschiedene Bauleistungen an und vergibt eventuell Aufträge an Subunternehmen tritt man mit der Baufirma als Generalsunternehmen auf. Werden in den Leistungsumfang auch Planungsleistungen mit angeboten, wird man zu einem Totalunternehmer.

Allerdings ist bei der Annahme von Planungsleistungen zu beachten, dass diese in Deutschland nach strengen Gesetzen geregelt sind. Grundsätzlich dürfen Genehmigungsplanungen nur von Bauvorlageberechtigten eingereicht werden. Dazu gehören Architekten, die Mitglieder in der Architektenkammer sind und Bauingenieure die nicht nur Mitglied in einer Ingenieurkammer sind sondern auch über einen Eintrag in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure verfügen.

Einige Bundesländer genehmigen kleine Bauvorlageberechtigungen für Handwerksmeister. Diese dürfen dann Pläne für Wohngebäude bis höchstens zwei Wohneinheiten und 200 m² Wohnfläche sowie eingeschossige gewerbliche Gebäude mit maximal 200 m² Geschossfläche und 3 m Wandhöhe einreichen. Auch Garagen mit maximal 200 m² Nutzfläche und kleinere landwirtschaftliche Betriebsgebäude gehören zu dieser Ausnahmeregelung die jedes Bundesland für sich festlegt.

Bauunternehmen gründen Punkt 3: Finanzierung, wirtschaftliche Überlegungen und Businessplan

Neben dem bauhandwerklichen Geschick und reichlich praktischer Erfahrung sind bei der Gründung eines Unternehmens in der Baubranche auch kaufmännische Fähigkeiten erforderlich. Ein wohl durchdachtes Finanzierungskonzept ist Grundlage einer jeden Existenzgründung.

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Folgende Kosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen:

  • Werkzeuge, Baumaschinen und Transporter werden benötigt um die Baumaterialien zu der Baustelle zu transportieren.
  • Baumaterialien selbst müssen zur Verfügung gestellt werden.
  • Teure Baumaschinen oder Transporter kann man in der Anfangsphase eventuell leihen oder auch leasen.
  • Möchte man nicht als Einzelunternehmer auftreten entstehen für Mitarbeiter und Subunternehmen Personalkosten.
  • Gründungskosten für das Bauunternehmen und laufende Kosten müssen überbrückt werden bis die ersten Einnahmen fließen. Die meisten Kunden zahlen frühestens dann wenn die Arbeiten vollendet und vom Bauherrn abgenommen worden sind.

Für die finanziell schwierige Zeit in der Startphase stehen gründungswilligen Bauunternehmern staatliche Förderprogramme und Darlehen mit günstigen Konditionen zur Verfügung. Auch besteht für das Handwerk die Möglichkeit spezielle Fördermittel zu beantragen.

Eine ausgearbeitete Zusammenfassung und eine detaillierte Planung für die  Existenzbegründung in Form eines Businessplans hilft bei den Gesprächen mit Banken, Behörden und Kooperationspartnern. Der Businessplan hat in jedem Fall bereits vorab erstellt zu sein. Die beiden Hauptbestandteile eines Businessplans sind die Geschäftsidee, die das Angebot bis ins kleinste Detail beschreibt, die Zielgruppe angibt und womit man auf dem Markt überzeugen will, sowie der Finanzplan, der die wirtschaftliche Machbarkeit und die Möglichkeiten der finanziellen Absicherungen aufzeigen sollte.

Punkt 4: Wahl der Rechtsform

Die gängigsten Rechtsformen für eine Unternehmensgründung sind:

  • Einzelunternehmen die die unkomplizierteste Möglichkeit darstellen um eine eigene Firma im Baugewerbe zu gründen. Es wird kein Stammkapital benötigt, allerdings haftet man für sämtliche Schäden mit seinem Privatvermögen.
  • Als Unternehmergesellschaft ist man eine Unterform der GmbH bei der man lediglich einen Euro Stammkapital benötigt und trotzdem nur mit dem Betriebsvermögen haftet. Voraussetzung für die UG ist es so lange Rücklagen zu bilden, bis ein Stammkapital von 25.000 € aufgewiesen werden kann.
  • Die GmbH ist eine juristische Person bei der das Privatvermögen im Schadensfall ausgeschlossen ist. Hier ist allerdings von vornherein ein Stammkapital von 25.000 € aufzubringen.
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Punkt 5: Baugewerbe anmelden

  • Bei der Neugründung eines Bauunternehmens muss man sich bei der Handwerkskammer eintragen. Bietet man meisterpflichtige Tätigkeiten an, ist man auch in der Handwerksrolle gelistet. Alle anderen Gewerke werden im Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe eingetragen. Danach erhält ma eine Handwerkskarte die die Aufnahme in der Handwerkskammer bescheinigt.
  • Mit der Handwerkskarte kann dann das Bauunternehmen in das Register beim zuständigen Gewerbeamt aufgenommen werden. Durch das Gewerbeamt wird die Selbstständigkeit auch der Berufsgenossenschaft, dem Finanzamt und anderen Behörden gemeldet.
  • Als Betrieb des Baugewerbes ist man verpflichtet, sich direkt bei SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichkasse der Bauwirtschaft) anzumelden und Beiträge zu leisten: https://www.soka-bau.de. Erfolgt dies nicht durch den Betrieb bei der Betriebsgründung, sind später hohe Nachzahlungen zu leisten.
  • Ebenfalls wird man automatisch Mitglied der BG-Bau die als gesetzliche Unfallversicherung des Baugewerbes fungiert.
  • Dringend zu empfehlen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht und einer Bauleistungsversicherung die das Unternehmen gerade in der Anfangsphase vor finanziellen Schäden schützen sollen.

Sind diese Hürden erst einmal genommen steht man unter Umständen noch vor der Problematik geeignetes Personal zu finden und effektiv die Werbetrommel für sein neues Unternehmen zu rühren.

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