So können Sie Handwerksleistungen steuerlich geltend machen

Wie kann bei Handwerkerleistungen steuerlich gespart werden?

So können Sie Handwerksleistungen steuerlich geltend machen
So können Sie Handwerksleistungen steuerlich geltend machen
Wenn wieder eine teure Handwerkerrechnung auf den Tisch flattert, ärgern sich viele immer über die teuren Handwerker und fragen sich, warum es nicht irgendwie noch günstiger geht. Dabei vergessen viele allerdings, dass es auch noch steuerliche Möglichkeiten gibt, die sich begünstigend auswirken können. Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen ist ganz einfach.

Hierbei handelt es sich um einen Tipp, der den meisten einfach nicht bekannt ist. Während viele Mieter sich über zu hohe Nebenkosten beklagen, vergessen sie dabei ebenfalls, dass sich diese teilweise auch steuerlich absetzen lassen.

Doch wie genau lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen und welche Leistungen sind dabei umfasst?

Zunächst ist es wichtig zu klären, was überhaupt eine handwerkliche Leistung ist. Denn nur solche Dienste ist möglich letztendlich auch abzurechnen. Bei einem Handwerker handelt es sich um eine Person, die in Abgrenzung zur Industrie Stoffe verarbeitet und sie verändert. Diese Definition klingt sehr starr, lässt sich aber leicht übertragen.

Nicht nur der typische Handwerker, der einem etwas repariert, sondern auch Handwerker wie ein Klempner beispielsweise, fallen unter diesen Begriff. Steuerlich wird nicht alles anerkannt. Es gibt aber hierzu zahlreiche Möglichkeiten.

Wie funktioniert die steuerliche Begünstigung?

Wichtig ist zunächst, dass es bei den Handwerkerleistungen immer nur um Instandhaltungen und Reparaturen geht. Es darf also keinesfalls etwas steuerlich abgesetzt werden, was neu beschafft oder neu gebaut ist. Wer sich also eine neue Lüftungsanlage einbauen lassen möchte, der wird an dieser Stelle leider falsch sein. Modernisierungen und Verbesserungen stehen hier im Vordergrund. Diese werden vom folglich vom Fiskus gefördert.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen ist dann möglich, wenn man Handwerker in der selbst genutzten Eigentumswohnung oder im Haus hat. Das Gebäude, wo die Reparaturen durchgeführt werden, muss also demjenigen gehören, der dann auch später die Steuern absetzen möchte.

Trifft diese Voraussetzung zu, können grundsätzlich 20 % der Arbeitskosten abgesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass sogar Anfahrtskosten und die benötigten Materialien mit dazu gehören. Jeder kann so über 1.000 Euro pro Jahr steuerlich einsparen. Wenn Sie jetzt also dachten, dass Sie steuerlich nicht viel absetzen können, liegen Sie eindeutig falsch. Durch die richtigen Angaben in der Steuererklärung ist es möglich viel zu sparen. Dies geht natürlich auch nur, wenn es wirklich in der Steuererklärung angegeben ist.

Bei genaueren Fragen ist jedoch immer ein Steuerberater zu kontaktieren. Die genauen Regelungen sind oft nicht ganz leicht verständlich. So gibt es beispielsweise Checklisten für as Ansetzen von Ausgaben. Aus diesen geht indes hervor was wirklich alles absetzbar ist. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass lange nicht alle Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt sind. Doch auch der Schornsteinfeger kann z.B. angegeben werden, auch wenn dieser nur die Feuermelder wartet oder einen Blick in den Schornstein wirft. Auch solche Maßnahmen der Instandhaltung sind in der Regel von den Finanzämtern anerkannt.

Lesen Sie auch:  Schleifscheiben für Stein

Lesetipp: Spülmaschine richtig am Waschbecken anschließen

Was für Handwerkerleistungen lassen sich abrechnen?

Die Möglichkeiten sind hier ziemlich groß, dennoch ist es oft nicht direkt zu erkennen, ob sich eine Handwerkerleistung steuerlich absetzen lässt oder nicht.

Eine kleine Übersicht:

  • Malerarbeiten in den vier Wänden
  • Erneuerung oder Reparatur von Fenstern und Türen
  • Schlüsseldienst
  • Dacharbeiten
  • Arbeiten an der Fassade
  • Arbeiten des Schornsteinfegers
  • Verlegung von Bodenbelägen
  • Modernisierung von Küche und Badezimmer
  • Reparatur von elektronischen Geräten

Natürlich gibt es noch weitere zahlreiche Möglichkeiten, hierbei handelt es sich nur um einen kleinen Ausschnitt. Allerdings entscheidet letztlich immer das Finanzamt. Hier entscheidet sich was anerkannt wird und welche Leistungen unberücksichtigt bleiben.

Damit Sie die Leistungen steuerlich geltend machen können, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine richtige Rechnung erhalten. Barzahlungen finden vom Finanzamt außerdem keine Baeachtung. Es muss erkennbar sein, dass tatsächlich Geld geflossen ist.

Zudem ist gerade bei eigenen Arbeiten besonders wichtig, dass die Tätigkeiten sehr genau aufgeführt sind. Allgemeine und pauschale Ausführungen sind von den Finanzämtern nicht akzeptiert. Wer staatlich gefördert wird bei den Handwerksmaßnahmen, der kann diese dann später leider nicht mehr absetzen.

Insgesamt ist die steuerliche Lage bei solchen Handwerksleistungen noch nicht in allen Bereichen geklärt. Deshalb gibt es immer wieder neue Gerichtsurteile. Bei Diesen werden dann beispielsweise neue Ausnahmen zugelassen.

Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Wenn die Terrasse neu gemacht werden muss oder die Heizung getauscht wird, sich diese Handwerkerleistungen eigentlich steuerlich absetzbar? Wann zahlt das Finanzamt einen Teil der Rechnungen und welche Grenzen gibt es dabei? Was ist dabei zu beachten?

Welche Handwerkerkosten kann ich steuerlich absetzen?

Eine wichtige Voraussetzung für das Absetzen von Handwerkerleistungen ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und dass alle Arbeiten im Zusammenhang mit der genutzten Immobile stehen. Handwerkerrechnungen sind auch von Unternehmen abgesetzbar. Die Vorgehensweise ist dann aber anders.

Steuerlich gefördert sind jegliche Arbeiten, die dem Verschönern oder dem Renovieren der Räume, Einrichtungen oder Grundstücke dienen.

Handwerkerleistungen lassen sich also auch dann absetzen, wenn es um den Dach- oder Kellerausbau geht, aber auch beim Anbau eines Wintergartens oder der Garage und auch dann, wenn Sie einen neuen Garten von einem Gärtner anlegen lassen.

Übrigens können auch Mieter Handwerkerkosten absetzen, dazu gehören zum Beispiel Wartungsverträge, die Arbeit vom Schornsteinfeger oder Arbeiten des Gärtners. Dafür sind die Aufgaben aber auch von Ihnen als Mieter zu beauftragen und zu bezahlen.

Welche Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar bei Neubau?

Grundsätzlich sind Handwerkerrechnungen vom Steuerbonus ausgeschlossen. Ausschließlich Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten sind steuerlich gefördert. Es gibt aber auch Ausnahmen. Hier gilt es die anfallenden Arbeiten am neuen Zuhause erst nach dem Einzug zu erledigen. Somit sind sie doch von der Steuer abgesetzbar.

Lesen Sie auch:  Geberit 1974-1986

Es kann also durchaus sinnvoll sein, die eine oder andere Leistung des Handwerkers erst dann ausführen zu lassen, wenn der Umzug in die neue Immobilie oder die neue Wohnung bereits erfolgt ist.

Aber auch das hat Grenzen: wer meint, er könne ohne Küche, ohne Türen und ohne Badezimmer einziehen, um dann alle Leistungen geltend zu machen, der täuscht sich. Die Immobile muss vielmehr bezugsfertig sein, das bedeutet, dass Türen, Fenster, Strom- und Wasseranschluss, die sanitären Einrichtungen sowie die Heizung bereits vorhanden sein müssen.

Der Putz an der Außenfassade zum Beispiel, das Pflastern der Hofeinfahrt oder der Terrasse oder der nachträgliche Ausbau des Dachs sind steuerlich absetzbar.

Was fällt alles unter Handwerkerleistungen?

Um zu wissen, welche Leistungen genau abgesetzbar sind, ist es wichtig zu wissen, was konkret unter Handwerkerleistungen fällt. Dazu zählen unter anderem

  • Die Reparatur und das neu Einbringen von Fenstern, Türen und dem Bodenbelag
  • Sämtliche Arbeiten an den Innenwänden und an der Fassade, also Streichen, Tapezieren, Anbringen von Putz etc.
  • Arbeiten am Dach
  • Die Modernisierung von Küche oder Bad
  • Die Arbeiten eines Schornsteinfegers
  • Arbeiten vom Gärtner
  • Das Warten elektrischer Geräte wie beispielsweise der Waschmaschine, die Spülmaschine, Fernseher oder Computer
  • Wartung, Reparatur oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen

Wo die Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung eintragen?

Wichtig zu wissen ist auch, wo genau die Kosten für die Handwerkerrechnung eingetragen werden auf der Steuererklärung. Beim Programm Elster kann die Rechnung im Hauptvordruck in der Zeile 75 auf der Seite 3 unter dem Bereich haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistung und Handwerkerleistungen eingetragen werden.

Das gilt aber nur für private Personen. In Unternehmen wird die Rechnung des Handwerkers wie eine Rechnung von Lieferanten behandelt. Da heißt, dass der Nettobetrag der Handwerkerrechnung als Betriebseinlage verbucht werden muss. Dadurch wird dann der Gewinn geschmälert. Die Vorsteuer, die sich aus der Rechnung ergibt, kann vom Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.

Welche Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar?

Ein Teil der Kosten, welche eigentlich Haushaltmitglieder durchführen könnten, lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen bzw. um haushaltsnahe Arbeiten. Diese müssen an der Wohnung, dem Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden, damit sie steuerlich geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus können Mieter und Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch Teile der Nebenkostenabrechnung absetzen.

Welche haushaltsnahe Dienstleistungen werden vom Finanzamt gefördert.

Dazu gehören

  • Reinigen der Wohnung
  • Reinigen von Fenstern oder Teppichen
  • Reinigung des Gehwegs oder Winterdienst, auch auf öffentlichen Wegen
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenarbeiten innerhalb des Grundstücks mitsamt Baumschnitt und Rasenmähen
  • Pflegedienstleistungen auch ohne spezifische Ausbildung
  • Aufwendungen für ein Notrufsystem für Senioren
  • Betreuung von Kindern
  • Betreuung und Versorgung von Haustieren in de Wohnung
Lesen Sie auch:  Wie tausche ich die Haustür?

Können Handwerkerrechnungen über mehrere Jahre abgesetzt werden?

Ja das geht. Die Kosten für einen Handwerker lassen sich nämlich auf zwei Jahre verteilen. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20 Prozent von maximal 6000 Euro an den Rechnungen. Die Steuerlast sinkt dann um 1200 Euro pro Jahr. Beim Steuerabzug wird allerdings immer das Jahr berücksichtigt, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Wenn in einem Jahr nun besonders viele Baumaßnahmen anstehen, kann es sinnvoll sein, mit dem Handwerker zu vereinbaren, die nächste Rechnung erst im Januar zu zahlen.

Manchmal ist es auch möglich, im letzten Jahr eine Abschlagszahlung zu veranlassen und den Rest dann im kommenden Jahr zu zahlen. Dann nämlich steh wieder ein unverbrauchter Abzugsbetrag von 600 Euro zur Verfügung.

Wie muss die Handwerkerrechnung für Steuererklärung aussehen?

Wichtige Voraussetzung, damit die Rechnung abgesetzt werden kann, ist dass die Tätigkeit legal ausgeübt wird. Es ist also eine Rechnung erforderlich und der Betrag darf nicht bar bezahlt werden.

Die schriftliche Rechnung des Handwerkers muss dabei die folgenden Angaben beinhalten:

  • Erbringer der Dienstleistung samt Name, Anschrift und Steuernummer
  • Empfänger der Leistung
  • Art der Leistung
  • Inhalt der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistungserstellung
  • Das Entgelt, das, falls erforderlich, aufzuschlüsseln ist in abziehbare Lohn- und Fahrkosten sowie Materialkosten.

Wie lange kann man Handwerkerkosten absetzen?

Nur für das laufende Jahr. Die Kosten im Nachhinein absetzen ist nicht möglich.  Wer also vergisst, eine Handwerkerrechnung rechtzeitig einzureichen, kann diese nicht etwa ein Jahr später nachreichen. Wer eine Rechnung findet, die er schon hätte absetzen können, darf diese nicht beim Finanzamt nachreichen bzw. muss damit rechnen, dass diese abgelehnt wird.

Fazit: Ist es sinnvoll, Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen?

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie verschiedene Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können. Dabei kann sich das durchaus lohnen. Die Steuererleichterung kann sich auf bis zu 1200 verringern pro Jahr.

Es gibt dabei allerdings ein paar grundsätzliche Dinge zu beachten.

Die Rechnung, die der Handwerker ausstellt, muss eine ganz bestimmte Form haben und ein paar wichtige Daten beinhalten, da ansonsten das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennt.

Außerdem ist es nicht nur möglich Handwerkerrechnungen, sondern auch Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen.

Das Absetzen von Handwerkerrechnungen bezieht sich zwar grundsätzlich nur auf Neubauten, dennoch können bestimmte Arbeiten auch noch nach erfolgtem Einzug durchgeführt und dann doch abgesetzt werden. Das Haus bzw. die Wohnung müssen allerdings bezugsfertig sein, alles, was darüber hinaus als Handwerkerleistungen in Anspruch genommen wird, kann abgesetzt werden. Im Zweifelsfall kommt dabei eine ordentliche Summe zusammen.

Die Handwerkerrechnung muss überwiesen werden und kann dann zusammen mit der Lohnsteuer zum Beispiel mithilfe des Elster Programms ans Finanzamt übermittelt werden.

⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓


Schaltfläche "Zurück zum Anfang"